Buchhaltung / Rechnungswesen

Wechsel

Mit dem Wechsel wird eine Zahlungsverpflichtung beurkundet. Das Wechselgesetz (WG) liefert dazu strenge Vorschriften zur Ausstellung, Haftung, Wechselprozess u. a. Die häufigste Form in der Wirtschaft ist der gezogene Wechsel. Zu beachten sind besonders folgende Aspekte:
  • Es besteht kein Zwang zur Annahme eines Wechsels.
  • Prüfung auf Vollständigkeit der gesetzlichen Bestandteile, da er evtl. sonst ungültig ist.
  • Annahme von unbekannten Personen vermeiden.
  • Blankowechsel grundsätzlich nicht ausstellen, auch kein Akzept aus Freundschaft.
  • Bezahlung nur gegen Bestätigung bzw. Wechselquittung oder ähnliche Form.
Der Lieferant, der Wechselkredit gewährt, hat bis zur Einlösung des Wechsels beim Schuldner noch das Risiko, dass der Wechsel "platzt".
Was bleibt dann zu tun?
  • Wechselprolongation: Verlängerung der Laufzeit des Wechsels, wenn der Bezogene am Verfalltag nicht bezahlen kann und sich mit dem Inhaber des Wechsels auf eine Verlängerung einigt. In diesem Fall wird der Wechsel neu ausgestellt.
  • Wechselprotest: Erhebung von Protest durch den Inhaber des Wechsels als Aufnahme bei einem Notar oder Gerichtsbeamten mittels einer amtlich beglaubigten Urkunde (am 2. Werktag nach dem Verfall), wenn der Bezogene am Verfalltag nicht gezahlt hat, der Wechsel nicht verlängert oder nicht angenommen wird. Mit dem Protest kann der Inhaber des Wechsels von jedem seiner Vormänner oder dem Aussteller die Bezahlung der Wechselverbindlichkeit und Erstattung der Auslagen verlangen.
  • Benachrichtigungspflicht: Über die nicht mögliche Einlösung eines mit Protest versehenen Wechsels muss der Inhaber seinen Vormann und den Aussteller innerhalb von 4 Werktagen benachrichtigen. In rückwärtiger Reihenfolge besteht wiederum für die die Vormänner die Pflicht zur Benachrichtigung.
  • Rückgriff (Regress): Inanspruchnahme der Vormänner zur Erfüllung der Wechselforderung, die vom Bezogenen nicht erlangt wurde. Die Rückrechnung kann gegenüber jedem Vormann oder dem Aussteller erfolgen.
  • Wechselmahnbescheid/Wechselklage: Der Gläubiger kann bei erfolglosen Regress Antrag auf Wechselmahnbescheid stellen oder die Wechselklage einreichen. Bei Widerspruch zum Mahnbescheid wird der Gläubiger klagen. Der Wechselprozess verläuft sehr rasch. Meistens wird der Gläubiger bei Ortsansässigkeit des Gerichtes noch am gleichen Tag ein Urteil und den Vollstreckungsbescheid erhalten und Veranlassungen treffen können. Die im Gesetz vorgesehene Strenge schließt mögliche Einreden wie das Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Forderung aus.
Letztlich sei noch auf die Wechselreiterei verwiesen. Darunter wird allgemein ein betrügerischer Austausch eines Wechsels zwischen zwei oder mehreren Partnern bzw. Personen, der aus keiner echten Zahlungsverpflichtung entstanden ist.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Wechsel"

Ausgabe 2013-03
Diese Norm beschreibt Anforderungen an Platten aus Naturstein für Außenbereiche und Straßenbefestigungen. Platten und Fliesen für den internen Bereich sind nicht Gegenstand der Norm....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2013-03
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an rechtwinklige Pflastersteine aus Naturstein mit den Oberflächenabmessungen zwischen 40 mm und 300 mm für Außenbereiche. Pflastersteine für Innenbereiche sind nicht Gegenstand der Norm.Für diese Norm ist das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2013-03
Diese Norm legt die Leistungsanforderungen und entsprechenden Prüfverfahren für Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche fest. Sie ermöglicht die Produktkennzeichnung und Konformitätsbewertung des Produktes nach dieser Norm. Diese Norm behandelt a...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-10
Diese Norm legt die Anforderungen an aus Ton hergestellte Pflaster- und Ergänzungsziegel fest, die in ungebundener Verlegungsform verwendet werden, und für solche, die in gebundener Verlegungsform verwendet werden. Diese Norm gilt für rechtwinklige u...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-08
Diese Norm beschreibt die Materialien, Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren von Betonbordsteinen, Rinnen und Zubehör. Diese Norm gilt für Betonprodukte, die speziell in Außenbereichen für Fußgänger- und Fahrverkehr angewendet werden....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-12
Diese Norm gilt für vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton, die für die Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind.Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 177 „Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus Porenbeton oder haufwerksp...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-08
Diese Norm beschreibt die Materialien, Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren von Betonpflastersteinen und Ergänzungssteinen. Diese Norm gilt für Betonpflastersteine für Fußgängerbereich und befahrene Bereiche einschließlich beispielsweise Fu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-09
Diese Norm enthält die Leistungsanforderungen an vorgefertigte Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente aus Beton. Sie legt unter Berücksichtigung der enormen Vielfalt dieser Produkte Mindestanforderungen für die verschiedenen Produkte und besonder...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-11
Diese Norm legt die Merkmale und Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Kalksandsteinen fest, die vorwiegend zur Herstellung von Innenwänden, Außenwänden, Kellern, Gründungen und Schornsteinaußenmauerwerk verwendet werden. Diese Norm gilt für al...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2001-07
Das Dokument gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, für Bauwerke aus Fertigteilelementen für Gebäude und Ingenieurbauwerke eingestzt wird. Der Beton darf als Baustellenbeton, Transportbeton oder Beton in einem Fertigteilwerk hergestellt werden. Es...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1343 (2013-03)
4.3.1 Frost-Tau-Wechsel unter Normalbedingungen Wenn die Platten für die Anwendung in Bereichen vorgesehen sind, die Anforderungen an Frost-Tau-Wechsel unterliegen, ist die Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit dem Prüfverfahren nach EN 12371 zu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1342 (2013-03)
4.3.1 Frost-Tau-Wechsel unter Normalbedingungen Wenn die Pflastersteine für die Anwendung in Bereichen vorgesehen sind, die Anforderungen an Frost-Tau-Wechsel unterliegen, ist die Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit dem Prüfverfahren nach EN 12...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12326-1 (2014-11)
Bei der Prüfung nach EN 12326-2:2011, Abschnitt 15, müssen Schiefer mit einer Codierung nach Tabelle 3 versehen werden. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12326-1 (2014-11)
Bei der Prüfung nach EN 12326-2:2011, Abschnitt 12, muss die mittlere Biegefestigkeit für jede Richtung vor und nach der Prüfung der Frost-Tau-Wechsel-Beständigkeit zusätzlich zur Codierung W1 (> 0,6) von Tabelle 2 angegeben werden., ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12326-2 (2011-09)
15.1 Prinzip Prüfkörper, die aus Schieferplatten herausgesägt wurden, werden abwechselnd bei (110 ± 5) °C getrocknet und anschließend vollständig in Wasser mit einer Temperatur von (23 ± 5) °C gelagert. Nach Vollendung von 20 Zyklen werden die Prüfkö...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1341 (2013-03)
4.3.1 Frost-Tau-Wechsel unter Normalbedingungen Wenn die Platten für die Anwendung in Bereichen vorgesehen sind, die Anforderungen an Frost-Tau-Wechsel unterliegen, ist die Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit dem Prüfverfahren nach EN 12371 zu ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12326-2 (2011-09)
12.1 Prinzip Die Differenz der charakteristischen Biegefestigkeit von unbehandelten Prüfkörpern und ähnlichen Prüfkörpern, die 50 Frost-Tau-Wechseln ausgesetzt wurden, wird bestimmt.12.2 Reagenzien Destilliertes Wasser, entmineralisiertes Wasser oder...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 492 (2018-07)
7.4.2.1 Vorbereitung der ProbekörperDie Prüfung muss an mindestens 11 Faserzement-Dachplatten ursprünglicher Größe im Auslieferungszustand vorgenommen werden.7.4.2.2 Prüfeinrichtung7.4.2.2.1 Rahmen mit einer Neigung von (25 ± 5)° in einem zugfreien, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 494 (2015-12)
7.4.2.1 Vorbereitung der ProbekörperDie Probekörper müssen mindestens aus einer Platte ursprünglicher Größe bestehen und die darunter und darüber liegenden Platten/Bänder einschließen, die die Platte auf mindestens der Hälfte ihrer Größe umgeben. Bei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 494 (2015-12)
7.4.1.1 Vorbereitung der Probekörper7.4.1.1.1 Lange WellplattenEs werden zwanzig Probekörper benötigt. Die Probekörper müssen der Länge nach aus der Mitte einer vollständigen Wellplatte mit zwei vollen Wellen geschnitten werden oder mit einer vollen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Wechsel"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Schneiden von Entlastungsnuten vor der Holztrocknung....
Abrechnungseinheit: m

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