Baubetrieb/Bauunternehmen

Wirtschaftsgebäude

Für Wirtschaftsgebäude ist charakteristisch, dass sie:
  • zum Betriebsvermögen rechnen und in der Bilanz auf der Aktivseite unter dem Anlagevermögen wertmäßig ausgewiesen werden,
  • nicht für Wohnzwecke errichtet wurden und auch nicht solchen dienen,
  • vorrangig den Produktionsprozess unterstützen sollen.
Praktisch kann es sich dabei beispielsweise um Lagerhallen, Vorfertigungs- und Werkstätten u. a. im Bauunternehmen handeln.
Als Gebäude sind die Wirtschaftsgebäude einzeln zu bewerten und bilanziell abzuschreiben. Basis sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie die nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 im Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmte Abschreibung für Wirtschaftsgebäude nach der vorbestimmten Nutzungsdauer für Gebäude.
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