Buchhaltung / Rechnungswesen

XRechnung

An öffentliche Auftraggeber als Rechnungsempfänger sind Rechnungen zu Lieferungen und Leistungen ab 27. November 2020 grundsätzlich nur noch als elektronische Rechnung nach dem Datenformat "XRechnung" als Vorschrift auszustellen und zu übermitteln. Regelungen hierzu liefert die "Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) vom 13. Oktober 2017 (in BGBl. I S. 3555). Diese Verordnung gilt bereits seit 27. November 2019 auch für Rechnungen an Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber. Ausgenommen sind jedoch Rechnungen nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 €.
Für die Rechnungsausstellung sollte das jeweils aktuelle Datenaustauschformat zur XRechnung verwendet werden. Verbunden sind damit weitere formale und spezifische Anforderungen, auf die näher eingegangen wird:
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