Lohn / Tarif / Rente

Zeitakkord

Zeitakkord ist die am meisten angewandte Akkordlohnform. Grundlage des Zeitakkords ist die Vorgabezeit je Mengeneinheit. Das heißt, es wird vor Beginn der Arbeiten ein Vorgabewert (z. B. Stunden je m² Mauerwerk) festgelegt, anhand dessen dann die Mehrlohnberechnung angestellt wird.
Als Zeitakkord gilt eine spezielle Form des Akkordlohns. Soll er im Bauunternehmen als Leistungslohn angewendet werden, sollten die Anforderungen und Bedingungen des "Rahmentarifvertrags für Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juli 2005 (RTV Leistungslohn)" als Rechtsgrundlage berücksichtigt werden, insbesondere die zugrunde zu legenden Vorgabewerte beim Leistungslohn.
Der Zeitakkord wird in der Baupraxis meistens dem Geldakkord vorgezogen. Die weite Verbreitung hat im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Der Zusammenhang zwischen Leistung pro Zeiteinheit und Lohn ist einfach und übersichtlich.
  • Die Verwendung der Vorgabezeiten ist auch im Rahmen der Planung und Steuerung sowie zur Vor- und Nachkalkulation der Selbstkosten möglich.
  • Die Zeitwerte können unabhängig von Lohnänderungen bestehen bleiben.
Zu berücksichtigen ist dabei aber die Malus-Regelung, wie sie im Rahmentarifvertrag Leistungslohn (RTV LeiLo) festgelegt ist.
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