Lohn / Tarif / Rente

Akkordlohn

Akkordlohn ist eine Form der Entlohnung nach Leistung als Arbeitsergebnis. Im Baugewerbe gelten die Bestimmungen des Bundesrahmenvertrags (BRTV) grundsätzlich für die Entlohnung nach Leistung. Die besonderen Bedingungen werden jedoch in einem "Rahmentarifvertrag Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juli 2005 (RTV LeiLo)" geregelt.
Die im RTV-Leistungslohn enthaltenen Regelungen beziehen sich auf die technische Durchführung von Akkordlohn. Dies ist der ideale Leistungslohn, da der Arbeitnehmer hier die größten Möglichkeiten hat, durch eine besonders hohe Leistung zu einem hohen Mehrlohnverdienst zu kommen, denn das wesentliche Merkmal des reinen Leistungslohns ist die Proportionalität zwischen Leistung und Lohn. Das heißt, übersteigt die erbrachte Leistung die Vorgabe um 10 %, so steigt auch der Lohn um 10 %.
Beim Akkord wird noch nach Geldakkord und Zeitakkord unterschieden. Beim Geldakkord wird der Lohn, den der Arbeitnehmer je erbrachter Mengeneinheit (z. B. m² Schalung) erhält, unmittelbar festgelegt oder vereinbart. Für die doppelte Menge gibt es also das doppelte Geld, unabhängig von der gebrauchten Zeit.
Die am meisten angewendete Form ist der Zeitakkord. Grundlage des Zeitakkords ist die Vor-gabezeit je Mengeneinheit. Das heißt, es wird vor Beginn der Arbeiten ein Vorgabewert (z.B. Std./m³ Mauerwerk) festgelegt, anhand dessen dann die Mehrlohnberechnung angestellt wird.
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