Lohn / Tarif / Rente

Malus-Prinzip beim Leistungslohn

Malus bedeutet so viel wie "Abschlag" oder "Abzug". Bei Anwendung des Leistungslohns im Bauunternehmen auf Grundlage der Regelungen im "Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe" vom 29. Juli 2005 (RTV-Leistungslohn) werden die Minusstunden geringer vergütet, d. h. mit einem Abschlag (Malus). War die Anzahl der Ist-Stunden für die ausgeführte Bauleistung höher als die Anzahl der Soll-Stunden (aus der Arbeitskalkulation), ist die Stundenvorgabe überschritten worden. Die Differenz stellt Minus-Stunden dar, die den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern nur mit 50 v. H. ihres Gesamttarifstundenlohns vergütet werden. Dem Arbeitnehmer sind jedoch mindestens 90 v. H. seiner in diesem Lohnabrechnungszeitraum für die tarifliche Arbeitszeit zustehenden Vergütung zu sichern, und zwar mit Bezug auf § 6 Abs. 5 im Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe (RTV Leistungslohn vom 29. Juli 2005).
Zunächst ist die Ist-Leistungsmenge durch Aufmaß nach den Anforderungen bzw. Abrechnungsregeln in den DIN-Vorschriften der VOB, Teil C festzustellen. Erst danach können die Minus-Stunden bestimmt werden. Weicht aber die Ist-Leistungsmenge von der Leistungsmenge nach Soll ab, sind zunächst die Soll-Stunden der Soll-Leistung auf die Soll-Stunden für die Ist-Leistung umzurechnen, gewissermaßen die "Hätte"-Sollstunden als vergleichbare Größe zu bestimmen und dann mit den Ist-Stunden der Ist-Leistung zu vergleichen. Nur so wird eine Vergleichbarkeit zwischen Ist- und Soll-Stunden gewährleistet. Wichtig dabei ist immer, dass für die vergleichbaren Soll- und Ist-Stunden die gleiche Leistung zugrunde liegt.

Beispiel: Malus-Prinzip beim Leistungslohn

Die Lohnabrechnung nach dem Malus-Prinzip soll folgendes Beispiel demonstrieren:
Ausgangsdaten:

οAusführung von Betonarbeiten (schalen und betonieren) für eine Stützmauer
οLeistungsgruppe (Kolonne) mit 4 gewerblichen Arbeitnehmern
οLeistungsmenge im Ist (nach Aufmaß) entspricht der Soll-Menge
οSoll-Stunden aus der Arbeitskalkulation=800 Stunden
οIst-Stunden laut Stundennachweise=850 Stunden
οmit der Leistungsgruppe wurde eine Vereinbarung nach RTV-Leistungslohn getroffen
οGesamttarifstundenlohn (GTL) der Arbeitnehmer=15,04 €/Stunde
Abrechnung für die Leistungsgruppe:

800 Stundenx15,04 €/Std.=12.032,00 €
+ 50 Stundenx7,52 €/Std.=376,00 €(= Malus !)
= gesamt aus Leistungslohn=12.408,00 €
In der Mehrarbeitszeit von 50 Stunden (Minus-Stunden) kann keine andere Tätigkeit ausgeführt werden, so dass für diese Zeit ein Lohn ausfällt:

./. 50 Stundenx15,04 €/Std.=752,00 €.
Der Malus bleibt aber mit 3,1 % noch wesentlicher geringer als die möglicherweise Kürzung des Lohnes bis auf mindestens 90 % der Vergütung des entsprechenden Lohnzeitraums. Den an der Baumaßnahme beteiligten gewerblichen Arbeitnehmern ist der Malus entsprechend ihrem arbeitszeitteiligen Anteil zu berechnen.
Hätte die Leistungsgruppe bei der gleich hohen Soll-Stundenvorgabe nicht im Leistungslohn gearbeitet, dann bestimmt sich ein Lohn für die Gruppe von:

850 Stundenx15,04 €/Std.=12.784,00 €.
Läge dagegen im Beispiel eine Unterschreitung der Stundenvorgaben vor, sind die Plus-Stunden mit einem Bonus beim Leistungslohn zu vergüten.
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