Überbaubare Grundstücksfläche
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Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die überbaubare Grundstücksfläche kann nach § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden.
Ist eine Baulinie festgesetzt, muss auf dieser Linie gebaut werden. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.