Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Nebenanlagen

Nebenanlagen dienen dem Nutzungszweck eines im Baugebiet liegenden Grundstücks und widersprechen nicht der Eigenart des Gebietes. Sie werden in § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erwähnt und in den vorangegangenen §§ mit Beispielen wie Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen, Strom, Gas, Wasser und Wärme angeführt. Nebenanlagen können in einem Baugebiet auch zugelassen werden, wenn für sie keine besonderen Flächen im Bebauungsplan festgesetzt wurden. Zulässig sind auch Anlagen für die Tierhaltung als untergeordnete Nebenanlagen.
In einem Bebauungsplan kann die Zulässigkeit von Nebenanlagen auch eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nebenanlagen"

Ausgabe 2025-02
Diese Norm ist anzuwenden für Hinweisschilder zur Kennzeichnung des Verlaufs in Betrieb befindlicher Gasleitungen im Transportnetz und für deren Betrieb notwendiger Armaturen und Nebenanlagen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 032-02-01 AA „Gas...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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