Eckgehalt

Eckgehalt

Bei der Ableitung von Tarifen für die Angestellten wird in verschiedenen Sparten der Bauwirtschaft ein „Eckgehalt“ als Grundlage bestimmt und ausgewiesen. Für das Baugewerbe sieht der Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere (RTV-Angestellte) kein Eckgehalt als verbindliche Grundlage vor.

In weiteren Bereichen und Gewerken liegen jedoch Aussagen zu Eckgehältern vor, beispielsweise in den Tarifverträgen für

  • das Maler- und Lackiererhandwerk nach der Gehaltsgruppe T 2 (seit 2004),
  • den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLa-Bau)
    • Gehaltsgruppe T 3 für technische Angestellte,
    • Gehaltsgruppe K 4 für kaufmännische Angestellte,
  • Tischlerhandwerk nach der Gehaltsgruppe 4.

Begriffs-Erläuterungen zu Eckgehalt

Im Baugewerbe bildet der sogenannte "Ecklohn" die Grundlage bei Verhandlungen zur Bestimmung von Tarifen. Er entspricht dem Tarifstundenlohn für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführ ...

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