Lohn / Tarif / Rente

RTV-Angestellte im Baugewerbe

Der Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte) regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen für die Angestellten und Poliere im vorbestimmten Geltungsbereich. Er liegt vor vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Juni 2016, abgeschlossen durch die Bauverbände (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Der RTV trifft folgende Aussagen in den einzelnen Paragrafen:
  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • § 3 Arbeitszeit
  • § 4 Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
  • § 5 Gruppeneinteilung und Gehaltsregelung
  • § 6 Gehaltszahlung im Todesfall
  • § 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Unterkunft
  • § 8 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften
  • § 9 Versetzung
  • § 10 Urlaub
  • § 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 12 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • § 13 Ausschlussfristen
  • § 14 Durchführung des Vertrages
  • § 15 Inkrafttreten und Vertragsdauer
Der räumliche Geltungsbereich ist Deutschland. Der betriebliche Geltungsbereich umfasst zugleich jene Betriebe im Baugewerbe, für die der BRTV-Baugewerbe für die gewerblichen Arbeitnehmer allgemeinverbindlich ist, vornehmlich Betriebe des Bauhauptgewerbes. Nicht erfasst sind verschiedene Gewerke, für die eigenständige Tarifverträge maßgebend sind, beispielsweise das Dachdeckerhandwerk, Gerüstbaugewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk u. a.
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