Lohn / Tarif / Rente

Ecklohn im Baugewerbe

Der Ecklohn dient als Grundlage zur Tarifbestimmung für die Entlohnung von gewerblichen Arbeitnehmern nach den einzelnen Lohngruppen.

Was ist ein Ecklohn?

Im Baugewerbe bildet der sogenannte Ecklohn die Grundlage zur Bestimmung von Tarifen für die Entlohnung der Arbeitsleistung von gewerblichen Arbeitnehmern. Nach Einigung über den Ecklohn in Tarifvertragsverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien richtet sich die Höhe der Löhne in den anderen Lohngruppen nach dem Ecklohn.
Der Ecklohn repräsentiert den vereinbarten Tarif einer mittleren Lohngruppe. Danach werden die Tariflöhne für die höheren und niedrigeren Lohngruppen prozentual gemäß der Änderung des Ecklohns abgeleitet und in Lohntabellen ausgewiesen.
Der Ecklohn hat auch für einige andere Bezüge Bedeutung, z. B. für die Bestimmung eines Änderungssatzes als Grundlage für die Vereinbarung einer Lohngleitklausel.

Grundlage des Ecklohns im Bauhauptgewerbe

Der Ecklohn im Bauhauptgewerbe entspricht dem Tarifstundenlohn (TL) für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter / Baumaschinenführer) gemäß § 5 Nr. 1 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Auf seiner Basis werden mit prozentualen Auf- und Abschlägen die Tarifstundenlöhne der anderen Lohngruppen (2 bis 6 zu den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost und Berlin) im betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes errechnet.
Lohngruppenstruktur im BRTV: Ecklohn
Bild: © f:data GmbH

Höhe und Entwicklung des Ecklohns

In der Tarifrunde 2024 wurde der Ecklohn im Bauhauptgewerbe in den Entgelttarifverträgen TV-Lohn West, Ost und Berlin jeweils vom 14. Juni 2024 mit drei Stufen für die Laufzeit bis 31. März 2027 vereinbart.
Danach beträgt der Ecklohn nach § 2 Abs. 1 in den TV-Lohn zu den Tarifgebieten:
Deutschland – West:
ab 1. Mai 2024=22,73 € / Stunde (vorher 21,15 € / Stunde)
ab 1. April 2025=23,68 € / Stunde
ab 1. April 2026=24,60 € / Stunde
Deutschland – Ost:
ab 1. Mai 2024=22,25 € / Stunde (vorher 20,47 € / Stunde)
ab 1. April 2025=23,36 € / Stunde
ab 1. April 2026=24,60 € / Stunde
Zum 1. April 2026 wird die West-Ost-Angleichung erreicht.
Weiter zurückliegend galten als Ecklohn je Arbeitsstunde gemäß dem Tarifstundenlohn der Lohngruppe 4 (seit 1. September 2002, vorher Berufsgruppe III. 2) folgende Beträge:
Ecklohn abTarifgebiet WestTarifgebiet Ost
01.01.202119,89 €18,83 €
01.06.201517,60 €16,26 €
01.04.201015,30 €13,71 €
01.04.200613,75 €12,26 €
01.09.200213,63 €12,15 €
01.04.199511,82 €10,63 €
01.04.199110,10 €6,56 €

Zurechnung zum Ecklohn im Bauhauptgewerbe

Der Ecklohn repräsentiert jedoch nicht den als Bruttolohn zu zahlenden Stundenlohn für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe.
Hinzuzurechnen ist zum Ecklohn als Tarifstundenlohn noch der Bauzuschlag (BZ) in weiterhin unveränderter Höhe von 5,9 % vom Tarifstundenlohn.
Im Ergebnis stellt sich der Gesamttarifstundenlohn (GTL) dar. Unter diesem Begriff wird die Ableitung aus dem Ecklohn und die Zusammensetzung mit einem Beispiel zur Lohngruppe 4 – Spezialfacharbeiter – demonstriert.

Ecklohn in anderen Baugewerben

Auch in anderen Bereichen bzw. Gewerken im Baugewerbe, für die tariflich nicht der betriebliche Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes maßgebend ist, werden jeweils eigenständige Tarifverträge vereinbart und angewendet. Diese weisen ebenfalls als Grundlage für die Ableitung von Tarifstundenlöhnen jeweils Ecklöhne aus, so beispielsweise für:
  • Dachdeckerhandwerk
    (Gesellenlohn als Lohn eines Facharbeiters nach 2-jähriger Tätigkeit) bundeseinheitlich
    • seit 1. Oktober 2023 = 21,12 € / Stunde (vorher 20,50 € / Stunde)
    • seit 1. Oktober 2021 = 17,91 € / Stunde (vorher 17,47 € / Stunde) und in der Folge von gescheiterten Tarifverhandlungen in der Fläche, danach teils höher mit Haustarifverträgen, z. B. mit dem Gerüstbau-Dienstleister Xervon seit 1. Februar 2024 in Höhe von 21,08 € / Stunde
  • Maler- und Lackiererhandwerk
    (im 3. Gesellenjahr)
    • Deutschland-West ohne Berlin
      seit 1. Januar 2024 = 18,87 € / Stunde (vorher 18,39 € / Stunde)
    • Deutschland-Ost, einschließlich Berlin
      seit 1. Januar 2024 = 18,44 € / Stunde (vorher 17,86 € / Stunde)
  • Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) auf Basis der Lohngruppe 4.2a (gelernter Landschaftsgärtner nach 18-monatiger ununterbrochener Tätigkeit im GaLaBau)
    • seit 1. Juli 2024 = 19,61 € /Stunde (vorher 18,87 € / Stunde)
Analog zum Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer wird in verschiedenen Sparten der Bauwirtschaft auch ein Eckgehalt in Tarifverträgen ausgewiesen. Dies gilt jedoch nicht für Poliere und Angestellte im Bauhauptgewerbe nach den Entgelttarifverträgen – TV-Gehalt West, Berlin und Ost, jeweils vom 14. Juni 2024, mit der Laufzeit bis 31. März 2027 – nach dem betrieblichen Geltungsbereich des RTV-Angestellte im Baugewerbe.
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