Lohn / Tarif / Rente

Ecklohn im Baugewerbe

Was ist ein Ecklohn?

Im Baugewerbe bildet der sogenannte "Ecklohn" die Grundlage zur Bestimmung von Tarifen für die Entlohnung der Arbeitsleistung von gewerblichen Arbeitnehmern. Nach Einigung über den Ecklohn in Tarifvertragsverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien richtet sich die Höhe der Löhne in den anderen Lohngruppen nach dem Ecklohn mit Zu- oder Abschlägen.
Der Ecklohn hat auch für einige andere Bezüge Bedeutung, z. B. für die Bestimmung eines Änderungssatzes als Grundlage für die Vereinbarung einer Lohngleitklausel.

Grundlage des Ecklohns im Bauhauptgewerbe

Er entspricht im Bauhauptgewerbe dem Tarifstundenlohn (TL) für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter / Baumaschinenführer) gemäß § 5 Nr. 1 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Auf seiner Basis werden mit prozentualen Auf- und Abschlägen die Tarifstundenlöhne der anderen Lohngruppen (2a bis 6 in West und Berlin sowie 2 bis 6 in Ost) im betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe errechnet.
Ecklohn im Baugewerbe
Bild: © f:data GmbH

Höhe und Entwicklung des Ecklohns

Der Ecklohn im Bauhauptgewerbe beträgt – abgeleitet aus der Tarifrunde 2021 – nach § 2 Abs. 1 in den TV-Lohn-West, Ost und Berlin, jeweils vom 05. November 2021 in den Tarifgebieten:
• Deutschland – West:
ab 1. April 2023=21,15 € / Stunde (vorher 20,74 € / Stunde)
• Deutschland – Ost:
ab 1. April 2023=20,47 € / Stunde (vorher 19,93 € / Stunde)
• Land Berlin:
ab 1. April 2023=20,88 € / Stunde (vorher 20,47 € / Stunde)
Weiter zurückliegend galten als Ecklohn je Arbeitsstunde gemäß dem Tarifstundenlohn der Lohngruppe 4 (ab 1. September 2002, vorher Berufsgruppe III. 2) folgende Beträge:
Ecklohn abTarifgebiet WestTarifgebiet Ost
01.01.202119,89 €18,83 €
01.06.201517,60 €16,26 €
01.04.201015,30 €13,71 €
01.04.200613,75 €12,26 €
01.09.200213,63 €12,15 €
01.04.199511,82 €10,63 €
01.04.199110,10 €6,56 €

Zurechnung zum Ecklohn im Bauhauptgewerbe

Der Ecklohn repräsentiert jedoch nicht den als Bruttolohn zu zahlenden Stundenlohn für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Hinzuzurechnen ist zum Ecklohn als Tarifstundenlohn noch der Bauzuschlag (BZ) in weiterhin unveränderter Höhe von 5,9 % vom Tarifstundenlohn.
Im Ergebnis stellt sich der Gesamttarifstundenlohn (GTL) dar. Die Ableitung aus dem Ecklohn demonstriert ein Beispiel zur Lohnzusammensetzung unter Lohnbestandteile (Bauhauptgewerbe).

Ecklohn in anderen Baugewerben

Auch in anderen Bereichen bzw. Gewerken im Baugewerbe, für die tariflich nicht der betriebliche Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes maßgebend ist, werden jeweils eigenständige Tarifverträge vereinbart und angewendet. Diese weisen ebenfalls als Grundlage für die Ableitung von Tarifstundenlöhnen jeweils Ecklöhne aus, so beispielsweise für:
  • das Dachdeckerhandwerk (Gesellenlohn als Lohn eines Facharbeiters nach 2-jähriger Tätigkeit) bundeseinheitlich
    • seit 1. Oktober 2022 = 20,50 € / Stunde (vorher 19,52 € / Stunde)
    • ab 1. Oktober 2023 = 21,12 € / Stunde
  • das Gerüstbauhandwerk seit 1. Oktober 2021 von 17,91 € / Stunde (vorher 17,47 € / Stunde)
  • das Maler- und Lackiererhandwerk (im 3. Gesellenjahr):
    • Deutschland-West ohne Berlin
      • seit 1. Januar 2023 = 18,39 € / Stunde (vorher 17,51 € / Stunde)
      • ab 1. Januar 2024 = 18,87 € / Stunde
    • Deutschland-Ost einschließlich Berlin
      • seit 1. Januar 2023 = 17,86 € / Stunde (vorher 16,88 € / Stunde)
      • ab 1. Januar 2024 = 18,44 € / Stunde
  • den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLabau) auf Basis der Lohngruppe 4.2 a (gelernter Landschaftsgärtner nach 18-monatiger ununterbrochener Tätigkeit im GaLabau) seit 1. Juli 2022 von 17,82 € / Stunde (vorher 17,33 € / Stunde)
Analog zum Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer wird in verschiedenen Sparten der Bauwirtschaft auch ein Eckgehalt in Tarifverträgen ausgewiesen, jedoch nicht für Poliere und im Rahmen der Tarifverträge für das Bauhauptgewerbe (TV Gehalt West, Berlin und Ost vom 5. November 2021) im Geltungsbereich des RTV-Angestellte im Baugewerbe.
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