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Forderungen und ihre Bewertung- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Forderungen und ihre Bewertung
Buchhaltung / Rechnungswesen
Als Forderungen gelten allgemein Ansprüche gegenüber Dritten, meistens auf Zahlung gegen Geld oder ggf. auch als Gewährung einer Sach- oder Dienstleistung. Die Forderungen zählen zum Umlaufvermögen eines Unternehmens. In der Bilanz werden sie auf der...
Bewertung von Forderungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Bewertung von Forderungen
Buchhaltung / Rechnungswesen
Forderungen sind im Jahresabschluss eines Bauunternehmens in der Bilanz nach strengem Vorsichtsprinzip zu bewerten. Danach sind einwandfreie Forderungen mit ihrem Nennbetrag zu bewerten, zweifelhafte Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu er...
Forderungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Forderungen
Buchhaltung / Rechnungswesen
Forderungen gelten als ein Anspruch auf Entgelt für eine erbrachte Leistung, und zwar in der Regel gegenüber einem Dritten. Dabei handelt es sich meistens um eine Zahlung gegen Geld. In der Bilanz eines Bauunternehmens sind die Forderungen im Umlaufv...
Abtretung einer Forderung- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Abtretung einer Forderung
Baurecht / BGB
Bei einer Abtretung nach § 398 BGB wird eine Forderung (lateinisch „Zession“) von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger (Zessionar) an die Stelle des bisherigen Gl...
Uneinbringliche Forderungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Uneinbringliche Forderungen
Jahresabschluss / HGB
Als Forderungen gelten allgemein Ansprüche gegenüber Dritten, meistens auf Zahlung gegen Geld. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn sie durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestel...
Zweifelhafte Forderungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Zweifelhafte Forderungen
Buchhaltung / Rechnungswesen
Als Forderungen gelten allgemein Ansprüche gegenüber Dritten, meistens auf Zahlung gegen Geld. Zweifelhaft ist eine Forderung, wenn nicht mehr mit dem Erhalt des vollen Nennbetrag zu rechnen ist. Dann ist der wahrscheinliche Wert festzustellen bzw. z...
Komplexe Bewertungen von Angeboten und Varianten mit mehreren Kriterien- Schillerblog -
- Schillerblog -
Komplexe Bewertungen von Angeboten und Varianten mit mehreren Kriterien
Zur qualifizierten Entscheidungsfindung sind Vor- und Nachteile von Varianten miteinander abzuwägen. Sind zusätzlich zu Kosten und Preisen weitere Kriterien zu betrachten, wie z. B. für wirtschaftliche und nachhaltige Angebote oder für Variantenvergl...
Beispiele; Bestimmung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs - Energetische Bewertung von Gebäuden- DIN-Norm im Originaltext -
- DIN-Norm im Originaltext -
Beispiele; Bestimmung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs - Energetische Bewertung von Gebäuden
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein Gebäude sind gegeben: die Wärmeabgabe eines Kessels zur Beheizung: Qh,outg = 120801 kWh / a, die Wärmeabgabe von Durchlauferhitzern zur Trinkwassererwärmung: Qw,outg = 7500 kWh / a, die Kälteabgabe von Klimasplitgeräten: Qc*,ou...
Nachweisverfahren für Neubauten und Renovierungen; Allgemeines - Energetische Bewertung von Gebäuden- DIN-Norm im Originaltext -
- DIN-Norm im Originaltext -
Nachweisverfahren für Neubauten und Renovierungen; Allgemeines - Energetische Bewertung von Gebäuden
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Der nachfolgende Abschnitt beschreibt Rechenschritte für Nachweise nach dem EEWärmeG für Neubauten und grundlegende Renovierungen von öffentlichen Gebäuden, sofern sich diese aus der Energiebilanz ableiten lassen. Insbesondere sind nachfolgend Rechen...
Beispiele; Nachweis der Erfüllung bei Nahwärmeanschluss - Energetische Bewertung von Gebäuden- DIN-Norm im Originaltext -
- DIN-Norm im Originaltext -
Beispiele; Nachweis der Erfüllung bei Nahwärmeanschluss - Energetische Bewertung von Gebäuden
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein Nichtwohngebäude sind gegeben: die Wärmeabgabe einer Nahwärme zur Beheizung: Qh,outg = Qoutg,NFW = 120801 kWh / a, die Wärmeabgabe von Durchlauferhitzern zur Trinkwassererwärmung: Qw,outg = 7500 kWh / a, „Wärme- und Kälteenergi...
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