Buchhaltung / Rechnungswesen

Bewertung von Forderungen

Forderungen sind im Jahresabschluss eines Bauunternehmens in der Bilanz nach strengem Vorsichtsprinzip zu bewerten. Danach sind
  • einwandfreie Forderungen mit ihrem Nennbetrag zu bewerten,
  • zweifelhafte Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu erfassen,
  • uneinbringliche Forderungen abzuschreiben bzw. auszubuchen,
    Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn
    • sie durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt wurde,
    • das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde,
    • die Zwangsvollstreckung fruchtlos ist und auch zukünftig fruchtlos bleiben wird,
    • die Durchsetzung des Anspruchs wirtschaftlich wegen zu hoher Kosten unsinnig wird.
  • unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von größer als einem Jahr abzuzinsen.
Nach § 252 Abs. 1, Nr. 3 im Handelsgesetzbuch (HGB) sind alle Vermögensgegenstände und folglich auch die Forderungen im Unternehmen einzeln zu erfassen und zu bewerten. Dadurch wird verhindert, dass Wertminderungen mit Werterhöhungen aufgerechnet werden. Von der Einzelbewertung ist nur in begründeten Fällen abzuweichen.
Wegen des allgemeinen Risikos ist es als begründeter Fall möglich, eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen zum Bilanzstichtag vorzunehmen, und zwar in Höhe nach allgemeiner kaufmännischer Vernunft (1 % bis 3 % vom Forderungsbestand).
Bei der Schätzung dieses Wertberichtigungspostens sollten sowohl die zukünftige Entwicklung als auch die betriebliche Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigt werden. Ein einmal ermittelter Prozentsatz ist solange beizubehalten, wie sich die Verhältnisse des Bauunternehmens nicht wesentlich ändern.
Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) sind ebenfalls einzeln und streng nach dem Niedrigstwertprinzip zu bewerten, ggf. auch mit Drohverlustrückstellungen, wenn die ARGE Verluste zum Bewertungsstichtag (= Bilanzstichtag der beteiligten ARGE-Partner) ausweist, ggf. auch mit Drohverlustrückstellungen, wenn die ARGE Verluste zum Bewertungsstichtag (= Bilanzstichtag der beteiligten ARGE-Partner) ausweist.
Bauprofessor-Redaktion
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von
638,00 €/St
mittel
669,53 €/St
bis
707,93 €/St
Zeitansatz: 2,517 h/St (151 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Rhein-Lahn-Kreis

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bewertung von Forderungen"

Ausgabe 2012-06
Dieses Beiblatt beschreibt die Anwendung der Kennwerte aus der DIN V 18599 für den speziellen Anwendungsfall der Erstellung von Nachweisen für das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG)....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Das in dieser Vornorm beschriebene Verfahren dient zur Ermittlung des Nutzenergiebedarfs für die thermische Luftaufbereitung und des Endenergiebedarfs für die Luftförderung in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit Außenluftanteil.Diese Vornor...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2022-03
Diese Norm legt Anforderungen an Parameter für die Innenraumqualität in Zusammenhang mit thermischem Raumklima, Raumluftqualität, Beleuchtung und Akustik fest und gibt an, wie diese Parameter festzulegen sind, die bei der Auslegung von Anlagen in Geb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-10
Das in dieser Vornorm beschriebene Verfahren dient zur Ermittlung des Nutzenergiebedarfs für die thermische Luftaufbereitung und des Endenergiebedarfs für die Luftförderung in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit Außenluftanteil.Diese Vornor...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-11
Diese Norm gilt für die Planung, Energieeffizienz von Gebäuden und Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Raumkühlsystemen in Nichtwohngebäuden, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind; Anwendungen in der Industrie- und Prozesstech...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-12
Diese Norm stellt die Grundsätze und Anforderungen für die Bewertung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken hinsichtlich ihrer umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität unter Berücksichtigung ihrer technischen und funktionalen Eigenschaften be...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2020-02
Diese Norm legt die Anforderungen an die Bewertung der Kompatibilität und Anschließbarkeit der Bestandteile von Brandmeldeanlagen (einschließlich Sprachalarmierungsanlagen als Teil einer Brandmeldeanlage) fest. Die Bestandteile stimmen entweder mit d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-07
Diese Norm enthält Festlegungen zur Dauerhaftigkeit von Werkstoffen, für die in DIN EN 1433 auf nationale Anforderungen verwiesen wird. Sie gilt für Baugrundsätze, Kennzeichnung, Prüfung und Überwachung von Entwässerungsrinnen, die zur Ableitung von ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeine Methodik für und die auf den Energieverbrauch bezogenen Anforderungen an die Inspektion von in Gebäuden installierten Klimaanlagen für Raumkühlung und/oder -heizung und/oder Lüftungsanlagen fest.Diese Norm wurde vom Tec...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
Diese Norm bestimmt und spezifiziert die maßgeblichen Eigenschaften, Anforderungen und geeigneten Bewertungsverfahren zur Bestimmung der Eignung von Bodenbelägen, die mindestens über eine Deckschicht aus lignifizierten Materialien außer Holz verfügen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein Gebäude sind gegeben: die Wärmeabgabe eines Kessels zur Beheizung: Qh,outg = 120801 kWh / a, die Wärmeabgabe von Durchlauferhitzern zur Trinkwassererwärmung: Qw,outg = 7500 kWh / a, die Kälteabgabe von Klimasplitgeräten: Qc*,ou...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Der nachfolgende Abschnitt beschreibt Rechenschritte für Nachweise nach dem EEWärmeG für Neubauten und grundlegende Renovierungen von öffentlichen Gebäuden, sofern sich diese aus der Energiebilanz ableiten lassen. Insbesondere sind nachfolgend Rechen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein Nichtwohngebäude sind gegeben: die Wärmeabgabe einer Nahwärme zur Beheizung: Qh,outg = Qoutg,NFW = 120801 kWh / a, die Wärmeabgabe von Durchlauferhitzern zur Trinkwassererwärmung: Qw,outg = 7500 kWh / a, „Wärme- und Kälteenergi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Zum Nachweis wird Gleichung (3) verwendet. ... Dabei ist EGi  der Erfüllungsgrad der Einzelanforderung i nach EEWärmeG;, DGi  der im Gebäude erreichte Deckungsgrad der Einzelanforderung i nach EEWärmeG nach Gleichungen (4) bis (14);, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein neues Wohngebäude sind gegeben: „Wärme- und Kälteenergiebedarf“, d. h. Summe der „Erzeugernutzenergieabgaben“ nach Gleichung (1): Qoutg,EEWärmeG = 147752 kWh / a, , Erzeugernutzwärmeabgabe einer Wärmepumpe für die Trinkwassere...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für den Nachweis des EEWärmeG gilt, dass die Randdaten zugrunde zu legen sind, die auch für öffentlich-rechtliche Nachweise nach der Energieeinsparverordnung ( EnEV) gelten.Eine Ausnahme hiervon ist: für die Anrechnung des Kältebedarfs und der Erzeug...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Ein Gebäude wird von einer KWK-Anlage sowie einem Spitzenlastkessel mit Wärme versorgt. Es kommt ein Gemisch aus Erdgas und Biogas als Energieträger zum Einsatz. Es ergeben sich folgende Kennwerte für das Wohngebäude: „Wärme- und Kälteenergiebedarf“...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein Nichtwohngebäude ergeben sich im EnEV-Nachweis unter Berücksichtigung einer RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung folgende Größen: Summe der Erzeugernutzwärmeabgaben für die Raumheizung und RLT-Wärmeversorgung: Qh,outg + Qh*,outg = 441532 kWh /...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
Für ein Nichtwohngebäude sind gegeben: Einsatz eines BHKW und eines Spitzenlastkessels (beide mit Heizöl betrieben) zur Raumheizung und Versorgung einer Absorptionskälteanlage, Summe der Erzeugernutzwärmeabgaben für die Raumheizung: Qh,outg =...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599 Beiblatt 2 (2012-06)
In ein Nichtwohngebäude wird eine Solaranlage eingebaut, welche kein Label „Solar Keymark“ trägt. Die Energiebilanz für den EnEV-Nachweis ist erstellt. Das Gebäude erfüllt die EnEV-Anforderungen. im EnEV-Nachweis ermittelter Solarertrag der Anlage: ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bei der Auslegung der RLT-Anlagen sind folgende Raumanforderungen im Aufenthaltsbereich einzuhalten: Raumtemperatur in allen Räumen im Sommer in Grad C '....................................................' Toleranz in K '.............................
Abrechnungseinheit:

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