Absturzsichere Fenster erfordern sorgfältige Planung und fachgerechte Montage. Tobias Rösner, Experte im Fensterbau, erläutert die Anforderungen an Brüstungen, Verglasungen und Befestigungen sowie die rechtlichen und technischen Vorgaben.
Wann sind absturzsichere Fenster notwendig?
Moderne Bauten setzen zunehmend auf große Glasflächen. Auch bei Sanierungen werden Fensteröffnungen häufig vergrößert, um hellere und offenere Wohnkonzepte zu realisieren. Dabei müssen besonders die Sicherheitsanforderungen beachtet werden.
Die Absturzsicherheit ist überall dort relevant, wo Fenster mit Absturzgefahr vorliegen. Die erforderlichen Brüstungs- und Absturzhöhen sind in den jeweiligen Bauordnungen geregelt und müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Bereits bei der Planung sollten konkrete Konzepte für die Absturzsicherheit feststehen, damit es bei der Abnahme keine Überraschung gibt oder – noch schlimmer – ernsthafte Verletzungen bei Menschen oder Sachschäden zu beklagen sind. Vorgaben und technische Regeln für absturzsichere Fenster

Absturzsichere Fenster sind erforderlich, wenn an Fenstern Absturzgefahr besteht.
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Anforderungen an Brüstungen und Umwehrungen
Die erforderlichen Höhen von Brüstungen und Umwehrungen hängen ab von: - Nutzung,
- Gebäudeart und
- Bundesland.
Maßgeblich sind die jeweiligen Landesbauordnungen. Die Musterbauordnung dient dabei nur als bundesweiter Orientierungsrahmen: Bei einer Absturzhöhe bis 12 m beträgt die Brüstungshöhe 0,80 m; bei Absturzhöhen über 12 m mindestens 0,90 m. Die Landesbauordnungen sowie Sonderregelungen können hiervon abweichen, weshalb konkrete Werte nur anhand der tatsächlich geltenden Landesnorm angesetzt werden sollten.
Es ist wichtig, zwischen Brüstung und Umwehrung zu unterscheiden, da für beide jeweils andere Regelungen gelten:
Brüstung
Eine geschlossene, massiv ausgeführte Art Wand, z. B. das Unterlicht eines bodentiefen Fensters.
Umwehrung
Eine offene Sicherung wie Geländer oder Gitter.
Wichtig ist zudem die Abgrenzung der Rechtsgebiete, die klar getrennt bleiben sollten:
Bauordnungsrecht (Muster- bzw. Landesbauordnung)
Das Bauordnungsrecht regelt Brüstungs- und Umwehrungshöhen im Wohn- und Privatbau.
Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzrecht gilt für Fenster in Arbeitsstätten. Diese Vorschriften legen teilweise andere Höhen und Anforderungen als im Bauordnungsrecht fest.
„Die Messhöhe für Brüstungen und Umwehrungen wird nicht immer von der Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF) aus bestimmt. Entscheidend ist die tatsächlich mögliche Absturzhöhe, zum Beispiel auch von einem vorgelagerten Sockel oder dem unteren Blendrahmenquerstück.“
Welche Brüstungen kommen am Fenster zum Einsatz?
Als absturzsichernde Brüstungen und Umwehrungen kommen in der Regel folgende Bauarten zum Einsatz:
Brüstung durch Unterteilung des Fensters mit einem Pfosten und TRAV-Glas im Unterlicht (TRAV = Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen),
Umwehrung durch an der Hauswand montierte Geländer oder
Brüstung / Umwehrung durch am Blendrahmen montierte Glasscheiben oder Geländer.
„Jede Absturzsicherung hat ihr Für und Wider. Am Ende sind oft Kosten und ästhetische Aspekte die ausschlaggebenden Entscheidungskriterien.“
Anforderungen an absturzsichere Verglasungen
Die Anforderungen an absturzsichere Verglasungen sind in der Norm DIN 18008-4 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen“ geregelt. Diese Regelung ist unter ihrer ehemaligen Bezeichnung „TRAV“ bekannter. Absturzsichere Verglasungen müssen so ausgeführt sein, dass sie bei Belastung nicht durchbrochen oder durchstoßen werden können. Zudem dürfen im Schadensfall keine gefährlichen Bruchstücke entstehen, die Personen verletzen könnten.
Eingesetzt werden solche Verglasungen häufig in Unterlichtern von Fenstern. Dabei kommen je nach Anforderung verschiedene Glasarten wie VSG, ESG oder TVG sowie deren Kombinationen zum Einsatz. In der Praxis werden häufig zwei- oder dreifach Verglasungen mit beidseitigen VSG-Gläsern verbaut.

Als Brüstungslösungen kommen zum Beispiel Fassadengeländer zum Einsatz.
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Fachgerechte Montage absturzsicherer Fenster
Fenster in absturzsichernder Lage müssen so befestigt werden, dass sie sowohl stoßartigen Einwirkungen (z. B. Personenaufprall) als auch statischen Einwirkungen aus Wind und Klima sicher standhalten. Dafür ist eine ausreichende Verankerung im Baukörper erforderlich.
„Ein sinnbildliches Beispiel für eine stoßartige Einwirkung, der die Absturzsicherung auf keinen Fall nachgeben darf, ist ein Krankenbett, das ins Rollen gerät und gegen ein Fenster fährt.“
Für die Montage sind ein statischer Nachweis oder ein projektspezifischer Prüfnachweis erforderlich. In der Praxis wird hierfür häufig die ETB-Richtlinie (1985) als technische Grundlage herangezogen. Maßgeblich sind jedoch immer die aktuellen Normen und Regelwerke. Es wird zwischen zwei Einbaubereichen unterschieden:
Einbaubereich 1
Wohnungen, Hotels oder Büros mit geringer Menschenansammlung.
Einbaubereich 2
Versammlungsräume mit großer Menschenansammlung.
Ebenso wird zwischen Belastungsarten unterschieden:
- horizontale, statische Lasten oder
- stoßartige Lasten.
Für die horizontale Belastung gelten je nach Einbaubereich Widerstandswerte von 0,5 kN / m (Einbaubereich 1) und 1,0 kN / m (Einbaubereich 2). kN / m (Kilonewton pro Meter) bedeutet dabei eine auf einen laufenden Meter Bauteil verteilte horizontale Kraft.
Für stoßartige Belastungen kann – abhängig vom Nachweis – ein Wert von ca. 2,8 kN je Befestigungspunkt erforderlich sein. Diese Werte sind jeweils aus dem statischen Nachweis abzuleiten.
Für die Befestigung werden in der Praxis nach ETB-Richtlinie geprüfte Montagesysteme verwendet. Dabei werden Montageschienen mit dem Fensterrahmen verbunden und anschließend im Mauerwerk verdübelt. Je nach Baukörper kommen auch umlaufende Schienensysteme zum Einsatz, die das Fenster zusätzlich sichern und unter dem Putz verschwinden.
Abschließend wird die Ausführung durch einen „weichen Stoß“ geprüft. Je nach Vorgaben kann zusätzlich eine weitergehende Prüfung mit „hartem Stoß“ erforderlich sein. Den Einbau sollten unbedingt geschulte und erfahrene Monteure vornehmen.
Herzlichen Dank an Tobias Rösner, FeBa Fensterbau GmbH in Burbach, für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.