Lohn / Tarif / Rente

Lohn im Baugewerbe

Als Lohn gelten alle aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielten Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis. Im Bauunternehmen betrifft es den Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer. Vom Bruttolohn werden durch den Arbeitgeber Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und das sich danach ergebende Nettoentgelt dem Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die Höhe des Lohns wird durch die Entgelttarifverträge (Baugewerbe), einzelvertragliche Regelungen sowie durch die gesetzlichen Anforderungen zum Mindestlohn im Baugewerbe bestimmt. Maßgebend dabei sind im Baugewerbe beispielsweise weiterhin:
  • die Einstufung der gewerblichen Arbeitnehmer nach Lohngruppen,
  • die Anforderungen zur Nachweisführung der geleisteten Arbeitsstunden,
  • die Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung und Behandlung von Arbeitszeitguthaben,
  • die Differenzierung nach Lohnformen.
Lohnformen charakterisieren die verschiedenen Methoden der Entlohnung:
  • Zeitlohn, in der Regel ohne, aber möglicherweise auch mit Leistungszulage
  • Leistungslohn mit Akkordlohn und/oder Prämienlohn.
Der Zeitlohn ist die wichtigste und am häufigsten angewandte Lohnform im Baugewerbe. Maßgebend ist beim Zeitlohn die Dauer der Arbeitszeit, und zwar ohne Rücksicht auf die dabei geleistete Arbeit bzw. erreichte Leistung. Erwartet wird vom Arbeitnehmer eine bestimmte durchschnittliche Leistung. Errechnet wird der Zeitlohn aus der Arbeitszeit (Stunden) und dem Lohnstundensatz (€/Stunde). Demgegenüber werden beim Leistungslohn auch die Mehrleistungsstunden vergütet. Das Interesse an einer leistungsbezogenen Entlohnung nimmt in den Bauunternehmen zu.
Der Lohn als Bruttoentgelt bildet die Grundlage für die Bestimmung des Kalkulationslohns, der für die Baukalkulation von wichtiger Aussage ist.
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