Bauplanung

Altlasten

Unter Altlasten werden allgemein Belastungen des Bodens – beispielsweise aus Kontaminierungen - verstanden, die eine Nutzung des Bodens einschränken bzw. nicht zulassen. Die Kommunen sind nach § 5 Abs. 3 und § 9 Abs. 5 im Baugesetzbuch verpflichtet, solche Flächen in ihren Flächennutzungs- und Bebauungspläne anzugeben.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Altlasten"

DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm gibt eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz und zielt in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der gesetzlich geschützten natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen ab, sofern erhebliche Eingriffe d...
- DIN-Norm im Originaltext -

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