Jahresabschluss / HGB

Anlagespiegel

Das Anlagevermögen des Bauunternehmens ist zum Jahresabschluss in der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen, und zwar nach der direkten Bruttomethode. Danach sind die Anschaffungskosten stets um die Abschreibung bzw. AfA zu vermindern. Bilanziert ist praktisch der Rest- bzw. Nettowert der Gegenstände des Anlagevermögens. Die vollständige Darstellung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist im Anhang zum Jahresabschluss in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind mit Bezug auf § 284 Abs. 3 im Handelsgesetzbuch (HGB), ausgehend von den gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, jeweils gesondert aufzuführen:
  • die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie
  • die Abschreibungen.
Zu den Abschreibungen sind gesondert noch folgende Angaben zu machen:
  • die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres,
  • die im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommenen Abschreibungen und
  • Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres.
Die Nachweisführung erfolgt meistens in einer als Anlagespiegel bezeichneten Zusammenstellung. Ein vereinfachtes Beispiel wird nachfolgend dargestellt. Im Allgemeinen erfolgt der Ausweis differenziert nach den einzelnen Arten bzw. Posten des Anlagevermögens.

Beispiel

Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagespiegel
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere