Baubetrieb/Bauunternehmen

Polier im Bauhauptgewerbe

Ein Polier ist eine Aufsichts- und Führungskraft auf einer Baustelle, der für Organisation und Überwachung der Bauarbeiten verantwortlich ist.

Was ist ein Polier?

Der Polier führt und leitet Arbeitskolonnen in der Baudurchführung an. Er hat nach entsprechender Fortbildung eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen. Danach gilt er als ein Geprüfter Polier. In Bauunternehmen des Tief- und Straßenbaus wird der Polier meistens als Schachtmeister benannt.
Ein Polier ist in der Regel ein Angestellter in Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes. Im Unterschied dazu wird ein Werkpolier im Bauhauptgewerbe als allgemein gewerblicher Arbeitnehmer betrachtet.

Aufgaben eines Poliers

Als Hauptaufgabe eines Poliers als Führungskraft gilt die Bauausführung auf der Baustelle unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen und Bedingungen.
Auf Grundlage von § 1 Abs. 3 in der Prüfungsordnung kommen Polieren und Schachmeistern folgende Aufgaben zu:
  1. Planen, Einrichten, Vorhalten und Auflösen der Baustelle.
  2. Planen, Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses im Hochbau oder Tiefbau, auch unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte, durch Einsatz von Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Materialien zur Erstellung einer vertraglich vereinbarten Bauleistung; Steuern der Logistik von Bauabläufen.
  3. Sicherstellen einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten.
  4. Überwachen von Arbeitsleistungen; Gewährleisten störungsfreier und termingerechter Arbeit.
  5. Umsetzen und Mitgestalten des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems; Kontrollieren der Qualität von Bauleistungen.
  6. Sicherstellen von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes; Abstimmen mit den jeweils im Betrieb zuständigen Personen, Stellen und Behörden; Fördern des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
  7. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung.
  8. Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung auf Baustellen.
  9. Kommunizieren mit den am Bau Beteiligten, insbesondere mit Auftraggebern und Behörden.
  10. Fördern der Kommunikation und Kooperation; Anwenden von Methoden der Konfliktlösung.

Bezahlung eines Poliers

Poliere werden in Unternehmen des Bauhauptgewerbes oft als Aufsichtspersonen in der Bauausführung auf unterschiedlichen Baustellen eingesetzt. Geprüfte Poliere erhalten in der Regel ein Gehalt wie Angestellte im Baugewerbe.
Als arbeitsrechtliche und tarifliche Grundlagen sind zu dem Gehalt der Poliere heranzuziehen:
  • Die A-(Angestellten-)-Gehaltsgruppen des „Rahmentarifvertrags für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte im Baugewerbe)“ und die dort vorgegebenen Anforderungen.
  • Im Fall der Tarifbindung des jeweiligen Bauunternehmens die jeweils geltenden Entgelttarifverträge (TV Gehalt) zur Regelung der Gehälter für die Angestellten und Poliere, differenziert nach den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost, Land Berlin und Bayern, wobei in diesen TV auch Gehälter ausgewiesen werden speziell für folgende Poliere:
    • Feuerungs- und Ofenbau-Poliere, Koksofen- und Gaswerksofenbau-Poliere sowie Ofenmeister mit speziellem Betrag für die Poliere in Hamburg sowie
    • Schornsteinbau-Poliere, ebenfalls mit speziellem Betrag für Hamburg.
In weiteren Gewerben des Bauhandwerks wie dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau, dem Maler- und Lackiererhandwerk und dem Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) schließen die Tarifvertragsparteien eigenständige Rahmentarifverträge sowie Entgelttarifverträge ab, in denen auch Aussagen für Angestellte und speziell Poliere getroffen werden.
Im Gegensatz zum Geprüften Polier führt ein Werkpolier in der Regel eine Gruppe (Kolonne) von Arbeitnehmern nur in Teilbereichen der Bauausführung an und arbeitet selbst mit. Für die Entlohnung des Werkpoliers gilt die Lohngruppe 6 als gewerblicher Arbeitnehmer nach BRTV-Baugewerbe und den Tarifverträgen (TV-Lohn).
Zu den Aufgaben eines Poliers gehören z. B. die Koordination des Baustellenpersonals, die Überwachung des Baufortschritts sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Bauplänen.
Zu den Aufgaben eines Poliers gehören z. B. die Koordination des Baustellenpersonals, die Überwachung des Baufortschritts sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Bauplänen. Bild: © f:data GmbH

Die Fortbildung zum Polier

Grundlage zur Fortbildung zum Geprüften Polier bildet die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (in BGBl. I, S. 1926 und letzte Änderungen vom 9. Dezember 2019)“. Als Zeit für die Vorbereitung auf die Prüfung wird ein Lehrgang von zehn Wochen empfohlen.
Für die Zulassung zur Qualifikation zum Geprüften Polier werden die Voraussetzungen im § 2 der Verordnung aufgeführt. Vorrangig gilt dafür ein erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsberuf in der Bauwirtschaft und einschlägige Berufspraxis von mindestens 5 Jahren (einschl. Ausbildungsdauer).
Für die Zulassung zur Fortbildung zum Geprüften Polier gelten:
  • 6 Jahre Berufserfahrung oder
  • 6 Jahre einschlägige Berufspraxis, vorausgesetzt, die Person ist bereits als Werkpolier qualifiziert.
Diese Regelung gilt als Standardzulassung für die Fortbildung zum Geprüften Polier.
Schwerpunkte in der Prüfung für Geprüfte Poliere sind:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation, inklusive des Abschlusses des berufs- und arbeitspädagogischen Teils der Ausbilder-Eignungsprüfung.
  • Der Baubetrieb: Differenziert nach Hochbau und Tiefbau, mit Nachweis einer Projektarbeit zu einer Baumaßnahme, die als Vorschlag aus der Baupraxis angefertigt werden muss und zu der sich ein Fachgespräch anschließt.
  • Bautechnik mit schriftlicher Bearbeitung zweier Situationsaufgaben.
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement, wofür ebenfalls zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten sind.
Die Prüfung zum Geprüften Polier gilt als bestanden, wenn in diesen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden:
  • Baubetrieb
  • Bautechnik
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement
  • Situationsaufgaben
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Gehaltskosten für Poliere

Die Gehaltskosten für Poliere im Bauhauptgewerbe umfassen:
Im Rahmen der betrieblichen Gehaltskosten für Poliere fallen noch weitere Kosten an:

Gehaltskosten für Poliere in der Kalkulation

In der Baukalkulation können Gehaltskosten von Polieren in den jeweiligen Kalkulationselementen unterschiedlich hoch ausgewiesen werden.
  • Innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT):
    Das ist dann maßgebend, wenn die Gehaltskosten für Poliere oder andere Aufsichtskräfte in die Berechnungen des Kalkulationslohns unmittelbar einbezogen werden. In großen Bauunternehmen ist dies oft der Fall, wogegen mittelgroße und kleinere Bauunternehmen die Aufsichtsgehälter meistens nicht in den Kalkulationslohn einbeziehen. Ein Bauhandwerker mit nur wenig Beschäftigten wird oft zu einem gewissen Teil selbst produktiv mitarbeiten, folglich sollte dann auch ein Anteil bei den EKT geplant bzw. zugeordnet werden.
  • Innerhalb der Baustellengemeinkosten (BGK):
    Hierzu rechnen die Gehaltskosten der Poliere, soweit sie nicht im Kalkulationslohn geplant werden bzw. enthalten sind. Oft werden sie in kleinen bis mittelgroßen Bauunternehmen innerhalb der AGK geplant und erfasst, was dann zu berücksichtigen wäre. Ausgegangen wird weiterhin noch davon, dass die Baustelleneinrichtung (BE) nicht immer eine „Besondere Leistung“ darstellt, die als Position im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben ist, sondern als Nebenleistung gilt und über die BGK den Einheitspreisen (EP) zugeschlagen wird.
  • Innerhalb der  Allgemeinen Geschäftskosten (AGK):
    Der Ausweis der Gehaltskosten für Poliere innerhalb der AGK ist oft in kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben der Fall, in der Regel dann zusammen mit den Gehaltskosten der Bauleiter im Bauunternehmen und für die Geschäftsleitung.
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Zur Berücksichtigung der Gehaltszusatzkosten für Poliere können die Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) herangezogen werden. Sie treffen hierzu differenzierte Aussagen, mit unterschiedlich hohen Zuschlagssätzen zur Berücksichtigung in der Baukalkulation, und zwar differenziert nach:
  • Poliere tatsächlich
  • Poliere aufsichtsführend
In den Berechnungen selbst erfolgt ein durchschnittlicher Ansatz zu den jährlichen Gehaltszusatzkosten für Poliere. Diese Werte gelten lediglich als Anhaltspunkte. Sie sind betrieblich unterschiedlich hoch und sollten auch betriebsindividuell berechnet und bei der Angebotskalkulation angesetzt werden.
Gehaltszusatz- und Gehaltsnebenkosten für Poliere können innerhalb der BGK oder AGK erfasst, ausgewiesen und entsprechend bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Üblich ist hierfür meistens die Bestimmung eines Zuschlagssatzes für ihre Verrechnung. Sofern sie mit im Kalkulationslohn eingerechnet werden, können sie auch Bestandteil der EKT sein.

Die Polierakte

Ähnlich der Bauakte sollte auch zu Beginn einer Baustelle dem Polier eine Aktenordnung mit Register übergeben werden, evtl. mit folgender Gliederung:
  • Datenblätter mit allgemeinen Baustellenangaben
  • Unterlagen für den Abruf von Stoffen, Nachunternehmern sowie für Geräte und Leasingfirmen
  • Vertragsunterlagen mit Planunterlagen, Zeichnungen u. a.
  • Leistungsverzeichnis und Arbeitskalkulation
  • Berichtswesen der Baustelle, einschließlich Tagesberichte u. a.
  • Pläne der Baustelleneinrichtung, des Bauablaufs und Prüfpläne
  • Abrechnungen wie Aufmaße

Polierliste für die Arbeitsvorbereitung

Aus der Angebotskalkulation für das auszuführende Bauvorhaben lassen sich unmittelbar wichtige Aussagen für die Arbeit des Poliers ableiten. Bei Nutzung einer EDV-gerechten Kalkulationssoftware (z. B. nextbau) lässt sich danach einfach und unmittelbar eine „Polierliste“ als spezielle Druckliste zur Angebotskalkulation mit folgenden Aussagen als Übersicht über die Soll-Stunden zum Arbeitszeitaufwand zu den einzelnen Leistungspositionen des LV aufbereiten, und zwar mit Angaben:
  • zur Ordnungszahl und Bezeichnung der Leistungsposition,
  • zum Arbeitszeitaufwand je Mengeneinheit und der Leistungsmenge je Position,
  • zum Stundenumfang insgesamt für die Position sowie
  • ggf. noch weiter differenziert bei mehreren Arbeitsvorgängen zu einer Leistungsposition.
Die Polierliste soll den Polieren für die Arbeitsvorbereitung der Bauausführung hilfreich sein, insbesondere für:
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