Baubetrieb/Bauunternehmen

Polier

Der Polier ist in der Leistungshierarchie eines Bauunternehmens eine Aufsichtskraft für Arbeitskolonnen in der Baudurchführung. Unterschieden wird nach:
  • Geprüfter Polier:
    Er hat eine entsprechende Ausbildung erhalten und erfolgreich eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Grundlage zur Fortbildung zum Geprüften Polier bildet die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)“, die seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist. Die Regelzulassung für den Geprüften Polier ist der Werkpolier. Als Zeit für die Vorbereitung auf die Prüfung wird ein Lehrgang von 10 Wochen empfohlen. Der Einsatz des Geprüften Poliers erfolgt als Angestellter, seine Entlohnung nach A-(Angestellten)-Gehaltsgruppen und den danach vorgegebenen Anforderungen.
  • Werkpolier:
    Er ist ein gewerblicher Arbeitnehmer. Seine Entlohnung erfolgt in der Regel in der Lohngruppe 6 mit den im § 5 des BRTV (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) angeführten Anforderungen. Im Zusammenhang mit der neuen bundeseinheitlichen Fortbildung zum Werkpolier und fortführend zum Geprüften Polier werden detaillierte Aussagen zum Profil des Werkpoliers im Anhang als Anlage 1 in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012“ getroffen. Für die Ausbildung zum Werkpolier wird ein Vorbreitungslehrgang im Umfang von 7 Wochen empfohlen.
Im Tief- und Straßenbau wird auch die Bezeichnung „Schachtmeister“ synonym für Polier verwendet.
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