Straßenbau umfasst alle baulichen Maßnahmen zur Herstellung, zum Ausbau, zur Erneuerung und zur Instandhaltung von Straßen und Verkehrswegen einschließlich deren Entwässerung und Ausstattung.
Welche Leistungen gehören zum Straßenbau?
Zu den Leistungen im Straßenbau gehören:
- notwendige Erdbewegungen,
- Straßenunterbau und Straßendecke,
- Steinsetz-, Asphaltier- und Pflasterarbeiten,
- Entwässerungsanlagen,
- Böschungsbefestigungen,
- Rand- und Seitenstreifen,
- Leitplanken sowie Durchlässe bis 2 m Weite oder
- Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbauten.
Diese Leistungen gehören nicht zum Straßenbau:
- Tiefbauten, die dem Schienenverkehr dienen, z. B. der Unterbau von Eisen- und Straßenbahnen, die dem Tiefbau zuzuordnen sind,
- Start- und Landebahnen für Flugzeuge,
- Hafenanlagen und Kanäle, Schleusen und Wehre,
- Brücken und Tunnel,
- Seilbahnen,
- Sportplätze und Spielplätze,
- Pipelines oder
- Verkehrsregelungsanlagen.
Bei der Zuordnung ist es dem Grunde nach unwichtig, ob es sich beim Auftraggeber um einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber handelt.
Statistische Einordnung von Straßenbauleistungen
Nach den Vorgaben der Bauberichterstattung gehören zum Straßenbau alle Leistungen, die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008, aktualisiert als WZ 2025) der Klasse 42.12.0 „Bau von Straßen“ zugeordnet sind. Diese Zuordnung gilt seit dem Jahr 2009. Die Klasse ist Teil des Abschnitts F „Baugewerbe“ und umfasst die für den Bau und die Erhaltung von Straßen relevanten Tätigkeiten:
- Bau von Autobahnen, Landstraßen, Straßen und Wegen,
- Belagsarbeiten an Straßen, Brücken und Tunneln,
- Asphaltieren bzw. Pflastern von Straßen und Wegen,
- Markierung von Straßen,
- Anbringen von Leitplanken oder Verkehrszeichen an Straßen,
- Baustellenabsicherung beim Straßenbau oder
- Bau von Rollbahnen.
Nicht zum Straßenbau zählen:
- Montage von Straßenbeleuchtungen und elektrischen Signalanlagen,
- Leistungen von Architektur- und Ingenieurbüros oder
- Projektmanagement von Bauvorhaben.
Für die Statistik werden Bauunternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten erfasst. Ein Betrieb wird als Straßenbauunternehmen eingestuft, wenn mehr als die Hälfte seines Umsatzes aus Straßenbauleistungen stammt. Dann wird der gesamte Umsatz des Betriebs dieser Kategorie zugeordnet, auch wenn ein Teil des Umsatzes aus anderen Tätigkeiten stammt. Der Umsatz ist nach Art der Bauten und Auftraggeber zu differenzieren. 
Pflasterarbeiten auf Wegen für Fußgänger zählen zu den Straßenbauarbeiten.
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Bauausführung und technische Umsetzung
Prozesse im Straßenbau sind:
- Erd- und Tragschichtarbeiten,
- Asphalt- und Pflasterarbeiten,
- Montage von Leitplanken und Verkehrszeichen oder
- Baustellenabsicherung.
Straßenbau ist stark:
- materialintensiv (Asphalt, Bitumen, Pflaster oder Schotter),
- geräteintensiv (Straßenfertiger oder Maschinen der BGL-Gruppe E) und
- witterungsabhängig (jahreszeitliche Einschränkungen).
Wirtschaftliche Bedeutung und statistische Einordnung
In Deutschland gibt es rund 230.000 km öffentliche Straßen:
- 6 % als Autobahnen,
- 17 % als Bundesstraßen,
- 37 % als Landesstraßen und
- 40 % Kreisstraßen.
Die Ausgaben für den Straßenbau verteilen sich ungefähr:
- Bund 40 %,
- Länder 12 % und
- Gemeinden 40 %.
Im Straßenbau sind etwa 2.860 Betriebe mit rund 96.000 Beschäftigten tätig, darunter ca. 13 % ausländische Arbeitnehmer. Die Branche ist überwiegend mittelständisch geprägt. Detaillierte statistische Aussagen und Entwicklungen im Zeitverlauf im Straßenbau seit 1995 wurden vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) in einem Branchenreport „Bau von Straßen 2026“ vom 28. April 2026 aufbereitet. Er ist in der ELVIRA-Baudatenbank abrufbar. Der Preisindex für den Neubau von Straßen stieg seit 2015 kontinuierlich an. Höher als im Durchschnitt für andere Bauleistungssparten ist der Verbrauch von Baustoffen. Straßenbau planen und ausführen
Die Umsetzung im Straßenbau beginnt mit der Bedarfsplanung, die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) konkretisiert wird. Die nun folgende Vorplanung ermittelt die Trassenführungen mit Erarbeitung der Linienführung von Straßen. Anschließend wird die Bauplanung entsprechend den Leistungsphasen der HOAI von der Entwurfsplanung bis zur Ausführungsplanung fortgeführt. Die Vergütung erfolgt nach Teil 3, Abschnitt 4 „Verkehrsanlagen“ der HOAI. Dabei sind die vorgesehenen Bauleistungen detailliert zu beschreiben. 
In Deutschland gibt es rund 230.000 km öffentliche Straßen mit unterschiedlicher Zuständigkeit.
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Für die Ausschreibung von Bauleistungen für den Straßenbau steht das „STLK – Standardleistungen im Straßen- und Brückenbau“ zur Verfügung. Es ist eine nach Leistungsbereichen gegliederte Sammlung von standardisierten, datenverarbeitungsgerechten Texten zur Beschreibung von Standardleistungen im Straßenbau. Der Ablauf umfasst:
Beauftragung der Bauausführung auch durch einen Generalunternehmer (GU) erfolgen. Teilleistungen können auch im Lohnauftrag ausgeführt oder von bauausführenden Unternehmen an Nachunternehmer vergeben werden. Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme ist die Abnahme vorzunehmen. Für öffentliche Bauaufträge sind spezielle Regelungen im „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“ sowie die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zu berücksichtigen. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung wird die analoge Anwendung durch die Straßenbaubehörden der Länder und kommunalen Bauverwaltungen empfohlen.
Ausbildung für Straßenbauberufe
Straßenbauarbeiten werden überwiegend von qualifizierten Fachkräften ausgeführt. Für Beschäftigte und Auszubildende in Straßenbaubetrieben gelten die allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes: Die Ausbildung in der Bauwirtschaft wird auf Grundlage der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft vom 6. Juni 2024 modernisiert. Ab dem 1. August 2026 gelten neue Ausbildungs- und Prüfungsinhalte.
Für den Straßen- und Tiefbau betrifft dies insbesondere die Berufe:
- Tiefbaufacharbeiter / -in,
- Gleisbauer / -in und
- Straßenbauer / -in.