Bauberichterstattung / Statistik

Bauhilfsgewerbe

Das Bauhilfsgewerbe rechnet zum Baugewerbe und wird im Allgemeinen dem Baunebengewerbe zugerechnet. Dabei handelt es sich um Leistungen von Unternehmen, die notwendige Werk- und Dienstleistungen in Verbindung mit der Ausführung von Bauvorhaben erbringen. Dies betrifft beispielsweise:
  • baustellenvorbereitende Tätigkeiten wie Bodenuntersuchungen,
  • Transportleistungen für Erd- und Trümmermassen,
  • Abbruch und Beseitigung von Bauschutt,
  • Baureinigungsarbeiten,
  • Leistungen zur Baustellenberäumung,
  • Leistungen von Spezialhebezeugen wie Mobilkranen u. a.
Es handelt sich dabei vorwiegend um Leistungen, die nicht unmittelbar stofflich in das Bauwerk bzw. Gebäude eingehen, aber in Verbindung mit Leistungen des Bauhauptgewerbes stehen. In der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes zum Baugewerbe im Abschnitt F wird das Bauhilfsgewerbe in den Gruppen 41 bis 43 nicht explizit ausgewiesen.
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