Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Baunebengewerbe

Das Baunebengewerbe ist ein Teil des Baugewerbes als produzierendes Gewerbe in der Volkswirtschaft.
Traditionell erfolgt oft noch die Unterteilung in das Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe, wobei letzterem zugeordnet werden:
Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes wird das Baugewerbe insgesamt im Abschnitt F in den Gruppen 41 bis 43 ausgewiesen, jedoch ohne spezielle Aufführung und Zuordnung von Tätigkeiten zum Baunebengewerbe. Eindeutig zuordenbar sind nach der Wirtschaftsklassifikation mindestens die Gruppen:
  • 43.2 Bauinstallation und
  • 43.3 Sonstiger Ausbau mit den Gewerken
    • 43.31 Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
    • 43.32 Bautischlerei und -schlosserei
    • 43.33 Fußboden-, Fliesen und Plattenlegerei, Tapeziererei
    • 43.34 Malerei und Glaserei
    • 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau.
Zum Bauhilfsgewerbe werden im Allgemeinen Leistungen gerechnet, die nicht unmittelbar stofflich in ein Bauwerk bzw. Gebäude eingehen und meistens notwendige Leistungen in Verbindung mit den Tätigkeiten im Bauhauptgewerbe betreffen, beispielsweise Transportleistungen für Erd- und Trümmermassen u. a.
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