Bauberichterstattung / Statistik

Baunebengewerbe

Das Baunebengewerbe umfasst handwerkliche und technische Tätigkeiten, die nicht zum Rohbau gehören und der Fertigstellung von Bauwerken dienen, z. B. Fliesenarbeiten.

Was gehört zum Baunebengewerbe?

Dem Baunebengewerbe wird traditionell zugeordnet:
  • Ausbaugewerbe (z. B. Maler, Fliesenleger oder Elektriker) und
  • Bauhilfsgewerbe (z. B. Transporte oder Abrissarbeiten).
Es zählt zu den handwerklich geprägten Bereichen des Bauens, meist tätig nach dem Rohbau oder unterstützend.
Seit 1996 gilt für die Gliederung des Baugewerbes die vom EU-Ministerrat festgelegte verbindliche Statistik der Wirtschaftszweige. Sie liegt zugleich der Bauberichterstattung zugrunde.
Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), des Statistischen Bundesamtes wird das Baugewerbe insgesamt im Abschnitt F in den Gruppen 41 bis 43 ausgewiesen, jedoch ohne spezielle Aufführung und Zuordnung von Tätigkeiten zum Baunebengewerbe.
Das Baunebengewerbe umfasst handwerkliche Tätigkeiten, die nicht zum Rohbau zählen, z. B. Maler- oder Fliesenarbeiten und Trockenbau.
Das Baunebengewerbe umfasst handwerkliche Tätigkeiten, die nicht zum Rohbau zählen, z. B. Maler- oder Fliesenarbeiten und Trockenbau. Bild: © f:data GmbH
Eindeutig zuordenbar sind zum Baunebengewerbe nach der Wirtschaftsklassifikation mindestens die Gruppen:
  • 43.2 Bauinstallation und
  • 43.3 Sonstiger Ausbau mit den Gewerken:
    • 43.31 Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei,
    • 43.32 Bautischlerei und ‑schlosserei,
    • 43.33 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei,
    • 43.34 Malerei und Glaserei sowie
    • 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdeckerei, Zimmerei oder Gerüstbau.
Dabei handelt es sich vorrangig um Gewerbe, die zugleich dem Ausbaugewerbe zugeordnet werden. Verkaufsbüros ohne ausbaugewerbliche Tätigkeit und Abteilungen mit Dienstleistungstätigkeiten gehören jedoch nicht dazu.
Zum Bauhilfsgewerbe werden im Allgemeinen Leistungen gerechnet, die:
  • nicht unmittelbar stofflich in ein Bauwerk bzw. Gebäude eingehen und
  • meistens notwendige Leistungen in Verbindung mit den Tätigkeiten betreffen, z. B. Transportleistungen für Erd- und Trümmermassen.

Abgrenzung zwischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Die traditionell über Jahrzehnte allgemein vorgenommene Unterteilung nach Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe nimmt Bezug auf die Art der Bauausführung und die Organisation der Ausführungsbetriebe.
Das Bauhauptgewerbe umfasst vor allem Betriebe und Gewerke, die Gebäude und bauliche Anlagen im Rohbau errichten. Die Ausführung der Leistungen erfolgt überwiegend industriell im Hoch- und Tiefbau oder Ingenieur- und Verkehrsbau.
Demgegenüber werden von Betrieben des Baunebengewerbes vor allem handwerkliche Arbeiten und Leistungen ausgeführt, die nach dem Rohbau, d. h. mit dem Ausbau zur Fertigstellung von Bauwerken folgen. Weiterhin führen sie auch Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten aus.
Die Betriebe im Bauhauptgewerbe sind oft als General- oder Hauptunternehmen aufgestellt. Demgegenüber werden Betriebe des Baunebengewerbes meistens als Nachunternehmer beim Schlüsselfertigbau eingebunden.
Bauhauptgewerbe versus Baunebengewerbe
Bild: © f:data GmbH

Baunebengewerbe: Wichtige Punkte im Überblick

Tipp aus der Praxis

„Zu beachten bleibt, dass der Begriff Baunebenkosten nicht im Zusammenhang mit Kosten in Betrieben des Baunebengewerbes im Einklang steht. Sie gelten als Bestandteil der Investitionskosten einer Baumaßnahme auf Grundlage der Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen.“
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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