Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Bauvoranfrage

Mit der Bauvoranfrage ist es einem Bauherrn (BH) möglich, spezielle Fragen für eine vorgesehene Baumaßnahme an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen und prüfen zu lassen und zwar zeitlich vor Stellung eines Bauantrags. Die mögliche Aussage wäre dann ein Bauvorentscheid. Wichtig ist dies vor allem dann, wenn weitere Planungen und finanzielle Prüfungen eine verlässliche Grundlage erfordern.
Die Landesbauordnungen treffen spezifische Regelungen, wie zu verfahren ist. Mit der Anfrage kann auch der bevollmächtigte Architekt für die Bauplanung durch den Bauherrn beauftragt werden.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauvoranfrage"

Hessische Bauordnung
Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), die zuletzt durch das Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Niedersächsische Bauordnung
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 2012, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eine Typengenehmigung, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, soweit sie unabhängig vom B...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus HBO (2018-05)
Vor Einreichen des Bauantrages kann auf Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Die ...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvorbescheid zu entscheiden. Dies gilt auch für die Frage, ob ein...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Der Bauaufsichtsbehörde sind Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1), Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1), Anträge auf Be...
- Gesetze im Originaltext -
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