Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Bauvoranfrage

Mit der Bauvoranfrage ist es einem Bauherrn (BH) möglich, spezielle Fragen für eine vorgesehene Baumaßnahme an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen und prüfen zu lassen und zwar zeitlich vor Stellung eines Bauantrags. Die mögliche Aussage wäre dann ein Bauvorentscheid. Wichtig ist dies vor allem dann, wenn weitere Planungen und finanzielle Prüfungen eine verlässliche Grundlage erfordern.
Die Landesbauordnungen treffen spezifische Regelungen, wie zu verfahren ist. Mit der Anfrage kann auch der bevollmächtigte Architekt für die Bauplanung durch den Bauherrn beauftragt werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauvoranfrage"

Gesetze
Ausgabe 2018-07
Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), die zuletzt durch das Gesetz vom 22. November 2022 (GVBl. S. 571) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2012-04
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom April 2012, die zuletzt durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 578) geändert worden ist. ...
- Gesetze im Originaltext -

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