Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Bauantrag

Ein Bauantrag ist durch den Bauherrn schriftlich über die Gemeinde einzureichen. Folgende Angaben und Unterlagen sind zu vorzulegen:
  • Namen und Anschriften des Bauherrn und Entwurfverfassers,
  • Bezeichnung der baulichen Anlage oder der Baumaßnahme,
  • Bezeichnung des Grundstücks nach Ort, Grundbuch und Liegenschaftskataster,
  • Angaben über die Erschließung des Grundstücks und erteilte Bodenverkehrsgenehmigungen,
  • Angaben über erteilte Bauvorentscheide und Teilbaugenehmigungen.
Der Antrag zur Erlangung einer Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen. In den jeweiligen Landesbauordnungen wird das Verfahren geregelt. Für das Antragsverfahren sind die jeweils bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden.
Die Einreichung erfolgt in der Regel über die betreffende Gemeinde, da diese von der Bauaufsichtsbehörde anzuhören ist bzw. zur Stellungnahme aufgefordert wird. Nach der Sächsischen Bauordnung ist über den Bauantrag innerhalb von 3 Monaten, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes längstens in 5 Monaten zu entscheiden bzw. die Baugenehmigung zu erteilen.
Zusammen mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung einer Baumaßnahme und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Bauvorlagen mit einzureichen. In den Bauordnungen wird bestimmt, dass der Bauantrag vom Bauherrn und Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser sowie die von Fachplanern bearbeiteten Unterlagen von diesen zu unterschreiben sind. Soweit Abweichungen von den Anforderungen in den Bauordnungen vorzusehen sind, bedarf dies ebenfalls der Beantragung auf Zulassung.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauantrag"

Gesetze
Ausgabe 2007-08
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), die zuletzt durch das Gesetz vom 15.11.2022 (GVBl. 2022 S. 650) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2010-03
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, die zuletzt durch das Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1, 4) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2005-12
Hamburgische Bauordnung (HBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2005, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148, 155) geändert wurde....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2018-07
Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), die zuletzt durch das Gesetz vom 22. November 2022 (GVBl. S. 571) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 1998-11
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1998 (GVBl. 1998, 365), die zuletzt durch das Gesetz vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2004-02
Landesbauordnung für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2004, die zuletzt durch das Gesetz vom 16.03.2022 (Amtsbl. I S. 648) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2012-04
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom April 2012, die zuletzt durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 578) geändert worden ist. ...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2006-02
Bauordnung für Berlin(BauO Bln) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2013-09
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, die zuletzt am 18. November 2020 (GVBl. LSA S. 660) geändert worden ist....
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Gesetze
Ausgabe 2018-07
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 1086)....
- Gesetze im Originaltext -

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