Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Bauantrag

Ein Bauantrag ist durch den Bauherrn schriftlich über die Gemeinde einzureichen. Folgende Angaben und Unterlagen sind zu vorzulegen:
  • Namen und Anschriften des Bauherrn und Entwurfverfassers,
  • Bezeichnung der baulichen Anlage oder der Baumaßnahme,
  • Bezeichnung des Grundstücks nach Ort, Grundbuch und Liegenschaftskataster,
  • Angaben über die Erschließung des Grundstücks und erteilte Bodenverkehrsgenehmigungen,
  • Angaben über erteilte Bauvorentscheide und Teilbaugenehmigungen.
Der Antrag zur Erlangung einer Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen. In den jeweiligen Landesbauordnungen wird das Verfahren geregelt. Für das Antragsverfahren sind die jeweils bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden.
Die Einreichung erfolgt in der Regel über die betreffende Gemeinde, da diese von der Bauaufsichtsbehörde anzuhören ist bzw. zur Stellungnahme aufgefordert wird. Nach der Sächsischen Bauordnung ist über den Bauantrag innerhalb von 3 Monaten, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes längstens in 5 Monaten zu entscheiden bzw. die Baugenehmigung zu erteilen.
Zusammen mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung einer Baumaßnahme und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Bauvorlagen mit einzureichen. In den Bauordnungen wird bestimmt, dass der Bauantrag vom Bauherrn und Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser sowie die von Fachplanern bearbeiteten Unterlagen von diesen zu unterschreiben sind. Soweit Abweichungen von den Anforderungen in den Bauordnungen vorzusehen sind, bedarf dies ebenfalls der Beantragung auf Zulassung.
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Landesbauordnungen (LBO)
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Die Landesbauordnungen definieren alle grundsätzlichen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Bebauung von Grundstücken.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauantrag"

Auszug im Originaltext aus VDI 6199 (2021-11)
Nachstehend findet sich ein Vorschlag zur Gliederung eines Bauwerksbuchs.0. Deckblatt Objektname, Adresse, wesentliche Ansprechpartner mit benannten Verantwortlichkeiten, aktuelle Übersichtsgrundrisse, Inhaltsverzeichnis ....
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6026 Blatt 1 (2022-08)
Die Dokumentationstabellen stellen eine ganzheitliche Übersicht von Unterlagen zum Planen, Bauen und Betreiben von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung dar.Die Angaben zu den notwendigen Dokumentationsunterlagen werden in Abhängigkeit von den Ge...
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