Verbände / Behörden / Institutionen

Bauaufsichtsbehörden

Sie haben zu kontrollieren, dass die Baumaßnahmen nach dem öffentlichen Baurecht und der auf Grund der jeweiligen Bauordnung erlassenen Anordnungen ausgeführt werden. Ihre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr.
Sie können die Einstellung von Bauarbeiten anordnen, wenn
  • die Ausführung eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens entgegen den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung begonnen wurde oder
  • wenn bei der Ausführung eines Bauvorhabens von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen oder
  • gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen wird.
In den Landesbauordnungen wird im Allgemeinen geregelt, welche Institutionen Bauaufsichtsbehörden und welche Aufgaben im Einzelnen ihnen zugeordnet sind. Nach der Sächsischen Bauordnung gelten mit Bezug auf § 57 Abs. 1 als untere Bauaufsichtsbehörden
  • die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden,
  • die Regierungspräsidien als obere Bauaufsichtsbehörden und
  • das zuständige Ministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Für die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie Nutzung und Instandhaltung von Anlagen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Für die Aufgabenerfüllung steht ihnen Weisungsrecht zu. Sie sind auch berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Dabei gelten bauaufsichtliche Genehmigungen und sonstige Maßnahmen auch für und gegen eventuelle Rechtsnachfolger.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauaufsichtsbehörden"

Ausgabe 1984-09
Die Norm gilt für schweißgeeignete Stahlsorten zur Bewehrung von Beton. Die Norm gilt nicht für Spannstahl zur Bewehrung von Spannbeton. Die Verwendung von Betonstählen, die von dieser Norm abweichen, bedarf nach den bauaufsichtlichen Vorschriften im...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2009-08
Die Norm gilt für schweißgeeignete Stahlsorten zur Bewehrung von Beton. Die Norm gilt nicht für Spannstahl zur Bewehrung von Spannbeton. Die Verwendung von Betonstählen, die von dieser Norm abweichen, bedarf nach den bauaufsichtlichen Vorschriften im...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-07
Das Dokument gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Es richtet sich an Gemeinden, Städteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehörden. Es gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-100 (2016-12)
Außerhalb von Gebäuden sind Entwässerungsleitungen und Geruchverschlüsse in frostfreier Tiefe einzubauen. Diese ist entsprechend den örtlichen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde festzulegen. Die Überde...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1990/NA (2010-12)
NCI zu 3.5(5) Anmerkung 1 Spezielle Bedingungen für die Anwendung probabilistischer Verfahren sollten nur im Einzelfall und in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde festgelegt werden....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18005 (2023-07)
Dieses Dokument gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Es richtet sich an Gemeinden, Städteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehörden.Dieses Dokument gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4102-13 (1990-05)
2.1 Brandschutzverglasungen Brandschutzverglasungen sind Bauteile mit einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen, die in einem Rahmen sowie mit Halterungen und vom Hersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln eingebaut sind un...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-30 (2012-02)
Gegenüber DIN 1986-30:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: In Tabelle 2 wurde die Frist für die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 gestrichen und stattdessen eine Zeitspannenreglung eingeführt, die sich am Abnutzung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12101-13 (2022-11)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN ISO 13943 und die folgenden Begriffe.ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: v...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2008-08)
7.5.1 Allgemeines (1) Das Vorspannen muss nach einem festgelegten Spannprogramm erfolgen. Pressendruck (Vorspannkraft) und Spannweg jedes Spanngliedes müssen angegeben sein.(2) Spannvorrichtungen sind vor ihrer ersten Benutzung und später regelmäßig ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1996-1-1/NA (2019-12)
NCI zu 2.4.2 „Einwirkungskombinationen“ 2.4.2 (1) Anmerkung 2 ist wie folgt zu ergänzen:„Bei der Berechnung des Wand-Decken-Knotens dürfen die ständigen Lasten ( G) in allen Deckenfeldern und allen Geschossen mit dem gleichen Teilsicherheitsbeiwert ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2008-08)
7.6.1 Allgemeines (1) Für die Vorbereitung und Ausführung von temporären oder dauerhaften Korrosionsschutzmaßnahmen müssen schriftliche Anweisungen auf der Baustelle vorliegen.(2) Einpressgeräte müssen DIN EN 446 entsprechen.(3) Bei Abweichungen von...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14675-1 (2020-01)
5.1 Schutzziele Der Einsatz einer BMA/SAA muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude sein. Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen kann die Brandschutzwirkung für Persone...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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