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Bauvorbescheid

Ein Bauvorbescheid wird durch eine Bauaufsichtsbehörde erteilt. Zeitlich wird oft vor einem Bauantrag eine Bauvoranfrage durch den Bauherrn gestellt. Für die Bauplanung bzw. ihrem Fortgang kann es wichtig sein, zu speziellen Problemen und Fragen verlässliche Grundlagen im vornherein zu erreichen.
Die Landesbauordnungen regeln die Verfahrensweise. In der Sächsischen Bauordnung wird in § 67 beispielsweise bestimmt, dass ein erteilter Vorbescheid drei Jahre gilt. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauvorbescheid"

Gesetze
Ausgabe 2007-08
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), die zuletzt durch das Gesetz vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 22) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2010-03
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, die zuletzt durch das Gesetz vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 41) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2005-12
Hamburgische Bauordnung (HBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2005, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148, 155) geändert wurde....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2018-07
Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), die zuletzt durch das Gesetz vom 22. November 2022 (GVBl. S. 571) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 1998-11
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1998 (GVBl. 1998, 365), die zuletzt durch das Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 403) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2004-02
Landesbauordnung für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2004, die zuletzt durch das Gesetz vom 16.03.2022 (Amtsbl. I S. 648) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2012-04
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom April 2012, die zuletzt durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 578) geändert worden ist. ...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2006-02
Bauordnung für Berlin(BauO Bln) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2013-09
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, die zuletzt am 18. November 2020 (GVBl. LSA S. 660) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Ausgabe 2018-07
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 1086)....
- Gesetze im Originaltext -

Verwandte Fachbegriffe

Vorbescheid
Als Vorbescheid wird im Rechtswesen allgemein ein Bescheid verstanden, mit dem eine Klage oder eine mündliche Verhandlung abgewiesen wird. Im Unterschied dazu kommt dem Bauvorbescheid eine andere Bedeutung zu. Er kann auf eine Bauvoranfrage durch den...
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