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Bauvorbescheid

Ein Bauvorbescheid wird durch eine Bauaufsichtsbehörde erteilt. Zeitlich wird oft vor einem Bauantrag eine Bauvoranfrage durch den Bauherrn gestellt. Für die Bauplanung bzw. ihrem Fortgang kann es wichtig sein, zu speziellen Problemen und Fragen verlässliche Grundlagen im vornherein zu erreichen.
Die Landesbauordnungen regeln die Verfahrensweise. In der Sächsischen Bauordnung wird in § 67 beispielsweise bestimmt, dass ein erteilter Vorbescheid drei Jahre gilt. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauvorbescheid"

Bayerische Bauordnung
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a A...
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Gesetze
Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, die zuletzt durch das Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Hamburgische Bauordnung
Hamburgische Bauordnung (HBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2005, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. Nr. 47 S. 455) geändert wurde....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Hessische Bauordnung
Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), die zuletzt durch das Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) geändert worden ist....
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Gesetze
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1998 (GVBl. 1998, 365), die zuletzt durch das Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 403) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Landesbauordnung für das Saarland
Landesbauordnung für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2004, die zuletzt durch das Gesetz vom vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 212) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Niedersächsische Bauordnung
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 2012, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289) geändert worden ist....
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Bauordnung für Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (GVBl. S. 472)....
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Gesetze
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, die zuletzt am 14. Februar 2024 (GVBl. LSa Nr. 3 S. 22) geändert worden ist....
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Gesetze
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31.10.2023 (GV. NRW. Ausgabe 2023 Nr. 31 S.1167)....
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Gesetze
Auszug im Originaltext aus LBauO RP (1998-11)
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrin oder der Bauherr zu einzelnen Fragen des Vorhabens einen schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid) beantragen; bei Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 durchgeführt werden...
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Auszug im Originaltext aus LBO BW (2010-03)
Vor Einreichen des Bauantrags kann der Bauherr elektronisch in Textform beantragen, dass ein Bescheid zu einzelnen Fragen des Vorhabens elektronisch in Textform erteilt wird (Bauvorbescheid). Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. § 53 Abs. 1 bis 4, § ...
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Auszug im Originaltext aus HBO (2018-05)
Vor Einreichen des Bauantrages kann auf Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Die ...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eine Typengenehmigung, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, soweit sie unabhängig vom B...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvorbescheid zu entscheiden. Dies gilt auch für die Frage, ob ein...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Bauliche Anlagen, die vor dem 1. November 2012 rechtmäßig errichtet oder begonnen wurden oder am 1. November 2012 aufgrund einer Baugenehmigung oder Bauanzeige errichtet werden dürfen, brauchen an Vorschriften dieses Gesetzes, die vom bisherigen Rec...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Verfahrensfreie BaumaßnahmenÜbersicht Gebäude, Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen, Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz,...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere nicht gefährdet werden. Unzumutbare Belä...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte, wenn ihre Verwendbarkeit im Sinne des § 16b Abs. 1 nachgewiesen ist., Die zur Begründung des An...
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Auszug im Originaltext aus NBauO (2012-04)
Bauprodukte, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden, bedürfen anstelle einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach § 18 nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses. Die Bauprodukte, für die die Voraussetzunge...
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