Bedenken des Auftragnehmers Dem Bauunternehmen als Auftragnehmer obliegt die Pflicht, bei der Bauausführung Schaden abzuwehren und den Auftraggeber (AG) vor Schaden zu bewahren. Das setzt voraus, dass er: selbst und unabhängig vom Auftraggeber laufend prüft, ob eine Schädigun...
Planung unwirtschaftlich: Bauunternehmer muss keine Bedenken anmelden! 06.03.2020 Die Bedenkenhinweispflicht hat den Sinn, den Auftragnehmer von der Haftung für ein mangelfreies Werk freizustellen, wenn er zuvor den Auftraggeber darauf hinweist. Der Bauunternehmer schuldet jedoch nicht die Erstellung eines Werks unter Abweichung g...