VOB C / ATV

Bedenkenarten

Bedenkenarten
Bild: © f:data GmbH
Dem Auftraggeber (AG) können zu einer Baumaßnahme Bedenken des Auftragnehmers vorgebracht bzw. angezeigt werden. Bei einem VOB-Vertrag kann dies mit Bezug auf § 4 Abs. 3 in der VOB/B erfolgen, so hinsichtlich der:
  • vorgesehenen Bauausführung,
  • Güte der vom Auftraggeber gelieferten (beigestellten) Stoffe und Bauteile sowie
  • Leistungen anderer Unternehmer.
Welche Bedenkenarten im Einzelnen differenziert für einzelne Teilleistungen bzw. Gewerke der Bauausführung in Betracht kommen können, wird in der Regel im Abschnitt 3 in den jeweiligen ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) bzw. DIN-Vorschriften in der VOB Teil C aufgeführt, beispielsweise für:
  • Mauerarbeiten in der ATV "DIN 18330 (Ausgabe September 2019)" unter Tz. 3.1.1:
    • Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben,
    • Beschaffenheit des Baugrundes, unzureichende Gründungsfläche,
    • fehlende Bezugspunkte,
    • ungenügender Arbeitsraum,
  • Betonarbeiten in der ATV "DIN 18331 (Ausgabe September 2019)" unter Tz. 3.1.3:
    • Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben,
    • unzureichende Gründungsflächen, z. B. aufgelockerte Sohle,
    • fehlende Bezugspunkte,
    • ungenügender Arbeitsraum,
    • zu eng liegende Bewehrung (fehlende Betonieröffnung, Rüttelgassen);
  • Tapezierarbeiten in der ATV "DIN 18366 (Ausgabe September 2019)" unter Tz. 3.1.1:
    • ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. zu geringe Qualitätsstufen, Ausblühungen und Schimmelbildung,
    • ungeeignete Bedingungen, die sich aus der Witterung und dem Raumklima ergeben,
    • Unebenheiten, die die technischen und optischen Bedingungen an die Tapezierung beeinträchtigen, Wasserränder,
    • Verunreinigungen durch Öle, Fette, Nikotin,
    • klaffende Fugen zwischen Putz und Einbauteilen;
  • Gerüstarbeiten in der ATV "DIN 18451 (Ausgabe September 2019)" unter Tz. 3.3:
    • größere Unebenheiten des Untergrundes,
    • nicht tragfähiger oder gefrorener Untergrund,
    • unzureichende Verankerungsmöglichkeiten,
    • fehlendes Einnivellieren und Einplanieren des Untergrundes für Traggerüste.
Bedenkenarten für Gerüstbauarbeiten sind unter Tz. 3.3 in DIN 18451 beschrieben.
Bedenkenarten für Gerüstbauarbeiten sind unter Tz. 3.3 in DIN 18451 beschrieben. Bild: © f:data GmbH
Eingehendere Aussagen mit weiteren Erläuterungen und Beispielen werden zu den jeweiligen ATV DIN der Ausgaben September 2019 in der VOB/C in baunormenlexikon.de geliefert.
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