Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Betriebsstoffverbrauch von Baumaschinen

Zu den Baumaschinen und Geräten erfolgen detaillierte Aussagen nach verschiedenen Differenzierungen wie Gerätearten, Kenngrößen u. a. in der Baugeräteliste (BGL) in der gegenwärtigen Fassung als Baugeräteliste BGL 2020. Maßgebend für den Verbrauch an Betriebsstoffen wie Kraft-, Energie-, Treib-, Brenn- und Schmierstoffe ist jeweils die Motorleistung der Baumaschinen.
Betriebsstoffverbrauch von Baumaschinen
Bild: © f:data GmbH
Der Betriebsstoffverbrauch der Baumaschinen ist von vielen Faktoren abhängig. Einfluss haben vor allem die Witterung, der Gerätezustand und Fortschritt der Geräte. Bei Dieselmotoren wird der Betriebsstoffverbrauch vorrangig bestimmt von der Last, der Drehzahl, dem Betriebs- und Verschleißzustand der betreffenden Baumaschine. Heranzuziehen für den Verbrauch wären in erster Linie die Verbrauchsangaben der Gerätehersteller. Allgemein kann mit Bezug auf die BGL (Tz. 3.4) und unter Berücksichtigung von betriebsbedingten Unterbrechungen ein Kraftstoffverbrauch für Baumaschinen von 100 bis 175 g/kWh angenommen werden.
Für Schmierstoffe kann ein Verbrauch von ca. 10 % bis max. 12 % der Kraftstoffe angesetzt werden.
Für die Angebotskalkulation sollten die Verbrauchsgrößen auf Grundlage betrieblicher Erfahrungswerte sowie mit durchschnittlichen Preisen angesetzt werden. Aus dem Betriebsstoffverbrauch und den Preisen lässt sich der Wert für "Betriebsstoffe je Arbeitstag" für die Repräsentanten maschineller Leistungen ermitteln. Wird noch die Tagesleistung berücksichtigt, dann lassen sich die Betriebsstoffkosten je Leistungseinheit bestimmen.
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