Wird eine Baumaschine durch das Bauunternehmen an Dritte vermietet oder innerbetrieblich einer Baustelle zur Verfügung gestellt und kostenseitig verrechnet, so tritt an die Stelle der Belastung bzw. Verrechnung der reinen Vorhaltekosten ein Verrechnungssatz je Einsatzstunde als Mietsatz bzw. innerbetrieblicher Verrechnungssatz und zwar in der Regel nur für Leistungsgeräte (z. B. Bagger). Neben den Vorhaltekosten (Abschreibung und Verzinsung sowie Reparaturkosten) verursachen die Geräte weitere Kosten und zwar - Kosten für die Einrichtung,
- Transportkosten zur Baustelle und zurück,
- Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe,
- Lohnkosten für Bedienung einschließlich Sozialkosten und ggf. Lohnnebenkosten,
- Lohnkosten für die Wartung und Pflege der Geräte,
- Kosten für Geräteverwaltung als anteilige Gemeinkosten,
- Versicherungen und Steuern für die Geräte und Fahrzeuge,
- Gebühren z. B. für TÜV, Transportgenehmigungen u. a.,
- Ansatz für Wagnis und Gewinn bei Vermietung an Dritte.
Kosten für die Einrichtung entstehen aufgrund der Tatsache, dass ein Gerät für jeden Einsatz vom Bauhof zur Baustelle oder von einer zu einer anderen Baustelle als Einsatzort befördert werden muss. Es folgen der Aufbau auf der Baustelle und nach dem Einsatz der Abbau und Abtransport. Bei nicht selbstfahrenden Geräten kommt noch das Auf- und Abladen dazu.
Ladevorgänge werden in der Regel in Abhängigkeit von den verfügbaren Verladegeräten und vom Gerätegewicht nach betrieblicher Erfahrung über Stundensätze je Tonne berücksichtigt und analog in den Kalkulationen berechnet. Bei normalen Baustellen mit üblicher Geräteausstattung kann ein mittlerer Stundenaufwand von einer Stunde je Tonne Ladevorgang bei verfügbaren mechanischen Hebegeräten, bei Auf- und Abladen von Hand im Durchschnitt ca. drei Stunden je Tonne Ladevorgang angesetzt werden. Für das Verladen von Kleinst- und Handgeräten wird in der Praxis aus Vereinfachungsgründen je Ladevorgang ein €-Betrag von 0,8 bis 1 % des Gerätewertes zugrunde gelegt.
Die Transportkosten richten sich nach
- dem Gewicht der Geräte,
- der Transportentfernung und
- der Ausnutzung des Transportfahrzeuges.
Sie werden meistens als Betrag in € je Tonne Fördergewicht nach betrieblicher Erfahrung angesetzt.
Zu den Betriebskosten rechnen
- die Lohnkosten für Bedienung einschließlich Sozialkosten und evtl. Lohnnebenkosten,
- die Lohnkosten für Wartung und Pflege der Geräte, in der Regel angesetzt als Zuschlag von ca. 8 - 10 % auf die Lohnkosten der Bedienung oder auf den Lohnaufwand von ca. 0,1 Stunde je Betriebsstunde,
- die Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, wie Strom, Kraftstoffe, Kohle und weiterhin Schmieröle, Reinigungsmittel usw.
Der Betriebsstoffverbrauch der Geräte ist von vielen Faktoren abhängig. Einfluss haben vor allem die Witterung, der Gerätezustand und Fortschritt der Geräte. Heranzuziehen wären in erster Linie die Verbrauchsangaben der Gerätehersteller.
Für Schmierstoffe kann ein Verbrauch von ca. 10 % der Treibstoffe angesetzt werden. Betriebsindividuell entstehen weitere Gerätekosten, die mit zu den Gemeinkosten bzw. Geschäftskosten zählen, so z. B.
- Kosten für Geräteverwaltung auf dem Bauhof bzw. als anteilige Abteilungsgemeinkosten,
- Kosten für die Lagerung auf dem Bauhof bzw. in Gebäuden der Geräteabteilung (anteilige Bauhofmieten),
- Versicherungen und Steuern für die Geräte und Fahrzeuge, Gebühren, wie für TÜV, Transportgenehmigungen u. a.
Die Gemeinkosten werden mit einem Zuschlagsatz auf die Geräte umgelegt, da eine direkte Zuordnung nicht möglich ist.
Wird eine Baumaschine innerbetrieblich der Baustelle einschließlich des Baumaschinisten, d. h. mit Bedienung zur Verfügung gestellt, so tritt an die Stelle der Verrechnung der reinen Vorhaltekosten ein innerbetrieblicher Verrechnungssatz je Einsatzstunde als innerbetrieblicher Mietsatz und zwar in der Regel nur für Leistungsgeräte (z. B. Bagger).
Soll das Gerät einschließlich Baumaschinisten an Dritte vermietet werden, so sollte auch ein Ansatz für Wagnis und Gewinn gewählt werden, z. B. in Prozent der Vollkosten. Die Höhe bestimmt der Markt oder das Interesse des Vermieters am Auftrag des Kunden, meistens wird es ein Satz in der Spanne von 3 bis 6 % sein.
Wird eine Ausgangsrechnung über die Vermietung von Baugeräten an Dritte gestellt, muss auf den Nettobetrag auch die gültige Umsatzsteuer mit in Rechnung gestellt werden. Das ist auch immer dann der Fall, wenn die Baumaschinen und Geräte nicht in einer Hilfskostenstelle des Bauunternehmens, sondern in einer wirtschaftlich selbständigen Gesellschaft (z. B. Tochterunternehmen) verwaltet und vermietet werden.
In den letzten Jahren erfolgte in starkem Maße "Out-Sourcing " auch bei Baumaschinen und Geräten. Dies war besonders dem Umstand geschuldet, dass die Bauwirtschaft sich in einer Konjunkturkrise befindet, der Bedarf an Baugeräten folglich geringer und die Auslastung im eigenen Unternehmen schwieriger war.