Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Kosten der maschinellen Leistungen

Kosten für maschinelle Leistungen fallen bei Leistungsgeräten wie Bagger, Planierraupen, Putzmaschinen u. a. an. Für die Ermittlung und Kalkulation sind folgende Kostenansätze wichtig:
  • Betriebsstunden je Arbeitstag,
  • Lohnstunden je Betriebsstunde (Mann je Gerätekomplex),
  • Gerätevorhaltekosten, beispielsweise in der Aussage des AVR-Wertes auf Grundlage der Daten in der Baugeräteliste (BGL) 2020 je Arbeitstag,
  • Kosten für Betriebsstoffe je Arbeitstag,
  • Tagesleistung (Vorgangsmengeneinheiten je Arbeitstag).
Für eine Position "Außenputzsystem auf Wand" im Leistungsverzeichnis (LV) zur Ausschreibung "Putzarbeiten" aus einem Beispielprojekt sollen die "Kosten der maschinellen Leistung" für das "Auftragen Unterputz" veranschaulicht werden. Dafür werden aus den 5 bauwirtschaftlichen Ausgangsgrößen folgende Aussagen getroffen und die Kostenansätze für "Auftragen Unterputz" für die Leistungseinheit (m²) wie folgt berechnet:
  • Betriebsstunden je Arbeitstag = 8 Stunden
  • Lohnstunden für Unterputz auftragen je m²:
    Betriebsstunden je Arbeitstag x Lohnstunden je Betriebsstunde=Lohnstunden

    Tagesleistung
    8 h/Tag x 3 Lohn-h je Betr.-h=0,16 h/m²

    150 m²
  • Lohnkosten bei Ansatz eines vorab ermittelten Kalkulationslohns von 28,00 €/Stunde:
    Lohnstunden x Kalkulationslohn=Lohnkosten
    0,16 h/m² x 28,00 €/h=4,48 €/m²
  • Gerätekosten für Unterputz maschinell auftragen je m²:
    AVR-Wert je Arbeitstag=Gerätekosten

    Tagesleistung
    40,00 €/Tag=0,27 €/m²

    150 m²
  • Betriebsstoffkosten für Unterputz maschinell auftragen je m²:
    Betriebsstoffkosten je Arbeitstag=Betriebsstoffkosten

    Tagesleistung
    15,00 €/Tag=0,10 €/m²

    150 m²
Daraus leiten sich die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) in Höhe von 4,85 €/m². Sie ergeben sich im Beispiel für das Auftragen des Unterputzes aus der Summe von: Lohnkosten + Gerätekosten + Betriebsstoffkosten.
Die Kapselung der Einzelkosten erfolgt über die Tagesleistung. Bei maschinellen Leistungen ist die Tagesleistung außerordentlich abhängig vom:
  • Gerät bzw. Gerätekomplex,
  • von der Leistungsmenge des Bauauftrages und
  • von den Baustellenbedingungen.
Deshalb sollten bei der Kalkulation von maschinellen Leistungen die baustellenbezogenen Kalkulationswerte überprüft werden, da diese Einzelkosten im Besonderen baustellenabhängig sind.
Für die Berechnung der Gerätevorhaltekosten sind zunächst die Betriebsstunden je Arbeitstag als Mengenansatz für die Baumaschinen und -geräte zu bestimmen. Sie umfassen neben der Produktivzeit (unter Last) auch Vorbereitungs- und Abschlusszeiten, technologisch bedingte Wartezeiten sowie Verteil- und Verlustzeiten. Die Betriebsstunden je Abrechnungseinheit resultieren in der Folge aus den Betriebsstunden je Arbeitstag und dem Leistungsansatz je Arbeitstag (Tagesleistung). Die Betriebsstunden je Arbeitstag werden für die ganze Gruppe maschineller Leistungen verwaltet, im Beispiel 8 Stunden für die Putzmaschine.
Die Orientierungswerte für den Leistungsansatz in der Baukalkulationssoftware „nextbau“ stammen aus Angaben der Gerätehersteller, aus Fachbüchern und anderen Quellen und passen zu den anderen Angaben im Gerätekomplex.
Der AVR-Wert errechnet sich beispielsweise als Summe aus dem Betrag für Abschreibung und Verzinsung nach BGL und Reparaturkosten der Geräte auf Grundlage der Aussagen in der BGL 2020. Bei der Umrechnung der monatlichen AVR-Werte auf den Arbeitstag werden allgemein 21 Arbeitstage bzw. 170 Vorhaltestunden je Monat bei Einschichtbetrieb angesetzt.
Die Anzahl der Einsatzstunden ist in der Regel geringer als die Anzahl der Vorhaltestunden, analog die Anzahl der Betriebsstunden geringer als die Anzahl der Einsatzstunden. Trotzdem sind die betrieblichen Stundenverrechnungssätze für Geräte meistens niedriger als die Vorhalte- oder Gerätekosten, wie sie sich aus der BGL ableiten.
Die Kosten für die Betriebsstoffe, die für das Betreiben der auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen und Geräte benötigt werden, entstehen durch den Verbrauch von Treibstoffen (Benzin, Diesel), Brennstoffen (Heizöl), Schmierstoffen (Öle, Fette), Elektroenergie und auch Reinigungsmitteln.
Die Werte für den Betriebsstoffverbrauch sind zumeist eine Funktion der Maschinenleistung. Sie schwanken durch die konkreten Einsatzbedingungen für das Gerät. Die Verbrauchsgrößen, die den Betriebsstoffkosten in den Kalkulationsansätzen zugrunde liegen, beruhen auf unterschiedlichen Quellen und stellen Durchschnittswerte dar. Die kostenmäßige Bewertung des Verbrauchs von Energieträgern und Reinigungsmitteln erfolgt mit durchschnittlichen Preisen.
Aus dem Betriebsstoffverbrauch und den Betriebsstoffpreisen wurde der Wert "Betriebsstoffe je Arbeitstag" für die Repräsentanten maschineller Leistungen bestimmt. Unter Berücksichtigung der Tagesleistung ergeben sich die Betriebsstoffkosten je Leistungseinheit.
Weitere Kosten für die zu kalkulierende Leistungsposition fallen beispielsweise an für die Gerätebereitstellung (z. B. An- und Abtransport, Auf- und Abbau, Umladen und -bauen), die in der Regel im Rahmen der Baustellengemeinkosten (BGK) berücksichtigt werden. Die allgemeinen Kosten für die Geräteverwaltung (z. B. anteilige Kosten für die Leitung des Bauhofs bzw. der maschinentechnischen Abteilung, Versicherungskosten und Steuern u. a.) werden über die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) mit Zuschlägen bzw. Umlagen zugerechnet.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kosten der maschinellen Leistungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 32736 Beiblatt 1 (2000-08)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 12255-11 (2001-07)
6.1 Vollständigkeit der Unterlagen Falls die vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen und Angaben für die Planung und Kostenermittlung nicht ausreichend sind, sind von diesem weitere Angaben zu verlangen: durch den Anbieter, unmittelbar nachde...
- DIN-Norm im Originaltext -
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(1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Anmerkung zu § 15 Abs. 1 Nr. 12. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, s...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regel...
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4.5.1 Allgemeines Planungsverfahren für Geruchsminderungstechnologien sind häufig weniger genau als für verwandte Technologien auf anderen Gebieten, weil die Geruchsstoffkonzentration der Luft nichts über ihre chemische Zusammensetzung aussagt. Die m...
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6.1 Ausschreibung 6.1.1 Allgemeines Das Steuerungs- und Automatisierungssystem wird in verschiedenen Schritten entworfen und ausgeführt, an denen der Auftraggeber, der Planer und der Betreiber in unterschiedlichem Maße und mit unterschiedlicher Veran...
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Diese DIN SPEC legt Anforderungen fest für die Erstellung von Bauwerksinformationsmodellen. Bauwerksinformationsmodelle können mit Hilfe der Katalogdaten der DIN SPEC 91400 mit Bauteileigenschaften angereichert werden, die sowohl ihre Grundlage auf d...
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Historische Änderungen:0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räum...
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Auszug im Originaltext aus DIN 18299 (2019-09)
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