Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bevorzugte Bewerber

Ausgehend von der Art der Ausschreibung werden dem Auftraggeber preislich unterschiedlich hohe Angebote zugehen. Nach Prüfung der Angebote sollte ein Zuschlag grundsätzlich nur auf ein Angebot erteilt werden, das sich als das wirtschaftlichste Angebot darstellt.
Ist im Ergebnis der Angebotsprüfung das Angebot eines bevorzugten Bieters bzw. Bewerbers ebenso annehmbar wie das eines anderen Bieters und gleichbedeutend als wirtschaftlichstes Angebot festgestellt worden, dann kann der Zuschlag auch dem bevorzugten Bieter erteilt werden.
Dabei ist der niedrigste Preis keinesfalls das allein entscheidende Kriterium, sondern vielmehr das annehmbare Verhältnis zwischen Preis und Leistung, wenn mit der Angebotsaufforderung keine Wertungskriterien für Angebote vorgegeben wurden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bevorzugte Bewerber"

Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 1 (2020-07)
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