Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Ausschreibungen

Als Ausschreibung wird allgemein die Art und Weise der Einholung von Angeboten bezeichnet. Den interessierten Bietern werden dafür Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt bzw. die Bewerber mit Vergabebekanntmachungen informiert.
Zu unterscheiden sind Ausschreibungen sowie auch die dafür maßgebenden Regelungen zu:
  • Ausschreibungen für öffentliche Bauaufträge nach VOB Teil A und Umfang sowie Einzugsgebiet:
    • national im Unterschwellenbereich nach § 3 und 3 a im Abschnitt 1 (Basisparagrafen),
    • für EU-weite Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 3 und 3 a EU im Abschnitt 2 und
    • zu verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 3 und 3 a VS im Abschnitt 3 der VOB/A und
    • in den Vergabehandbüchern für Hochbau in VHB-Bund (Ausgabe 2017) im Abschnitt 120 sowie für den Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB unter Tz. 1.1 und 2.1;
  • Ausschreibungen von privaten Auftraggeber, die an keine haushaltsrechtlichen Bestimmungen gebunden und nicht dazu verpflichtet sind, die Regelungen der VOB/A unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Andererseits dürfen sich die privaten Auftraggeber freiwillig den Bestimmungen im Abschnitt 1 der VOB/A unterwerfen und diese anwenden. Das kann in Einzelfällen auch auf Grund von Nebenbestimmungen, beispielsweise bei staatlichen Förderungen und diesbezüglichen Mittelgebern, erforderlich sein.
Die speziellen Regelungen in der VOB unterstützen und sollen vorrangig gewährleisten:
  • den Wettbewerb zwischen den Bietern und
  • die Gleichbehandlung der Bietenden.
Bei Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber müssen die Regelungen der VOB/A angewendet werden.
Die Ausschreibung für nationale Vergaben im Unterschwellenbereich kann nach verschiedenen Formen analog den möglichen Vergabearten erfolgen, wobei dem Auftraggeber neu seit 1. März 2019 nach § 3a Abs. 1 in VOB/A (2019) gleichberechtigt nach seiner Wahl zur Verfügung stehen:
Künftig entfällt der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung. Der Auftraggeber kann frei wählen.
Die Bekanntmachung hat in dazu herausgegebenen Amtsblättern, Tageszeitungen, Informationsdiensten u. a. zu erfolgen. § 12 Abs. 1 Nr. 1 der VOB/A sieht auch die Veröffentlichung auf der zentralen Internetplattform www.service.bund.devor. Das führt zu Erleichterungen und hilft Kosten einzusparen. Nach der Bekanntmachung folgt ein ganz spezieller Ablauf der öffentlichen Ausschreibung, wofür die Regelungen im Abschnitt 1 in der VOB/A bestimmend sind, insbesondere die detaillierter gefassten Vorschriften zur beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb in § 3b Abs. 2 in VOB/A (2019).
Die weiteren Vergabearten wie:
stehen nur zur Verfügung, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 3a Abs. 2 und 3 VOB/A (2019) dies gestatten, näher erläutert unter den jeweils verlinkten Begriffen. Das gilt besonders dann, wenn zu den primären Vergabearten kein annehmbares Ergebnis zu erzielen ist. Vom Ausschreibenden bliebe dies jedoch zu begründen und ggf. zu beweisen. Das kann der Fall sein, wenn die Angebotspreise in keinem realen Verhältnis zur auszuführenden Leistung stehen.
Bei EU-weiten Ausschreibungen wird unterschieden nach:
Der öffentliche Auftraggeber kann zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren frei wählen. Dem offenen Verfahren fällt nicht mehr von vornherein der Vorrang zu. Die übrigen angeführten Verfahren können jedoch nur herangezogen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen - aufgeführt in § 3 a EU in VOB Teil A - erfüllt sind.
Bei Ausschreibungen zu Sektorentätigkeiten kann mit Bezug auf § 13 Abs. 1 in der Sektorenverordnung (SekVO) frei zwischen offenem, nicht offenem Verfahren sowie Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft gewählt werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Ausschreibungen"

Ausgabe 2010-12
Diese Norm gilt für geotechnische Untersuchungen von Boden und Fels einschließlich ihrer Inhaltsstoffe als Baugrund für Bauwerke aller Art. Sie ergänzt auf nationaler Ebene europäischen Regelungen und ist daher ausschließlich zusammen mit der DIN EN ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn: kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, andere schwerwiegende Gründe bestehen. (2) Die Bewerber und Bie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-2 (2019-08)
5.2.1 Festlegung der Anforderungen zum Informationsaustausch des InformationsbestellersDer Informationsbesteller muss seine Anforderungen an den Informationsaustausch festlegen, die von dem voraussichtlich federführenden Informationsbereitsteller wäh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn: kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, andere schwerwiegende Gründe bestehen. (2) 1. Die Bewerber und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Verantwortlich für die Umsetzung des Bodenschutzkonzeptes ist der Vorhabenträger. Die Vorgaben des Bodenschutzkonzeptes sind in die Leistungsbeschreibung und in gesonderten Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzunehmen. Dies ist in den Plänen de...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-3 (2021-03)
5.2.1 Entscheidung der Art der Aktivitäten für die Bereitstellung von InformationenDer Informationsbesteller muss einen federführenden Informationsbereitsteller benennen, der für jedes auslösende Ereignis während der Betriebsphase, einschließlich in ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-3 (2021-03)
5.3.1 Benennung von Personen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen sollenDer voraussichtlich federführende Informationsbereitsteller muss Personen aus seiner Organisation benennen, die im Namen seines Bereitstellungsteams die Funkt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Die Vergabe von Bauleistungen erfolgt nach Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder nach Freihändiger Vergabe.1. Bei Öffentlicher Ausschreibung werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren na...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Das Vergabeverfahren ist gemäß § 8 VgV zu dokumentieren....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12255-12 (2003-12)
6.1 Ausschreibung 6.1.1 Allgemeines Das Steuerungs- und Automatisierungssystem wird in verschiedenen Schritten entworfen und ausgeführt, an denen der Auftraggeber, der Planer und der Betreiber in unterschiedlichem Maße und mit unterschiedlicher Veran...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-1000 (2023-08)
A.1 Allgemeines (1) Dieser Anhang regelt die Kommunikation im Rahmen der Qualitätssicherung für die Errichtung von Betonbauwerken an den Schnittstellen zwischen Planung, Betontechnik, Bauausführung sowie Fertigteilherstellung und Montage.(2) Maßgebli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Ausschreibungen"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Schachtring mit Muffe (SR-M) DIN EN 1917, DIN 4034-1, Typ 2, DN 1000, Bauhöhe 500 mm, Bauteilverbindung mit Dichtungen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtungen werkseitig fest eingebaut, ohne Steigeinrichtung....
Abrechnungseinheit: St

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