Bauvertrag / Werkvertrag

Bonität

Bonität bedeutet, dass der Schuldner in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachkommt. Sie ist praktisch das Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsprüfung bzw. des Ratings vor Vertragsabschluss, d. h. vor Gewährung des Kredits.
Über die Bonität eines Auftraggebers/Bestellers/Kunden kann und sollte sich auch der Auftragnehmer für Bauleistungen eine Bonitäts- bzw. Wirtschaftsauskunft, meistens als elektronisches Dokument, einholen.
Daraus können bonitätsrelevante Informationen als Entscheidungshilfen entnommen werden, in der Regel zusammengefasst ausgedrückt in einem Bonitätsindex, der Werte zwischen 1 (bzw. 100) = ausgezeichnete Bonität bis 6 (bzw. 600) = Insolvenz ausweist. Bereitgestellt werden solche Informationen durch spezielle Auskunfteien, beispielsweise Creditreform, Bürgel Wirtschaftsinformationen u. a.
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