Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vorarbeiten zur Angebotskalkulation

Grundlagen für die Angebotskalkulation bilden die Leistungsbeschreibung und speziell das Leistungsverzeichnis (LV). Vor dem Beginn der eigentlichen Preisermittlung sollten alle Umstände erfasst und geprüft werden, die sich evtl. preisbeeinflussend niederschlagen können.
Deshalb sollten zunächst folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:
  1. Prüfung der Ausschreibungs- bzw. Verdingungsunterlagen auf Festlegungen, die ggf. zu berücksichtigen sind. Ist zu erkennen, dass die Leistungsbeschreibung lückenhaft ist, sollten Zweifelsfragen vor der Kalkulation bzw. Angebotsabgabe geklärt werden. Prüfenswert sind beispielweise Festlegungen
    • zur Lieferung von weiteren Ausführungsunterlagen,
    • zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen in den Regelungen der VOB, Teil C und deren Vergütung,
    • zu Nahtstellen zwischen Rohbau und Ausbau zur Abstimmung im Rahmen der Kalkulation, z. B. Schuttbeseitigung, Abnahmegebühren,
    • zu Terminangaben, wie Abgabetermin, Zuschlagsfrist,
    • der Berücksichtigung von Preisgleitklauseln (Lohngleitklausel und ggf. Stoffpreisgleitklausel),
    • zu Beistellungen von Medien, Lagerräumen, Bauleistungsversicherung u. a.,
    • zur Mitbenutzung von Medienanschlüssen durch andere Unternehmen.
  2. Da es sich bei den meisten Fragen um Problemfragen handelt, die später für die Angebotserarbeitung von Wichtigkeit sein können, sollten die Auskünfte in einem unternehmensinternen Vordruck festgehalten und dem Kalkulator sowie potentiellen Bauleiter zugänglich gemacht werden.
  3. Prüfung der im Leistungsverzeichnis angeführten Mengen, mindestens für die auftragsbestimmenden Leistungspositionen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn eine Pauschalisierung des Gesamtpreises nach Angebotsabgabe mit dem Auftrag bzw. Vertrag zu erwarten ist.
  4. Begehung der Baustelle bzw. Recherche der örtlichen Verhältnisse, um Informationen zu erhalten über Platzverhältnisse, Zufahrten, Geländebeschaffenheit u. a.
  5. Ausführungsmöglichkeiten und Bautechnologien prüfen und skizzieren sowie technische Bearbeitung vornehmen.
  6. Klärung des eigenen Leistungsumfangs und Prüfung, welche Teilleistungen oder gesamten Leistungsbereiche an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Für letztere sind selbst Ausschreibungen vorzunehmen und Angebote einzuholen.
  7. Kalkulationsmöglichkeiten einschließlich Vorarbeiten prüfen:
    • Einholung spezieller Preisinformationen zu Baustoffpreisen, Mietpreise Schalung u. a.
    • Kontakte im eigenen Haus, z. B. ob ähnliche Objekte zugrunde gelegt werden können,
    • Vorbereitung des EDV-Einsatzes,
    • taktische Planspiele, z. B. Sinn von Bietergemeinschaften und Sondervorschlägen.
  8. Für die Kalkulation der bauzeitabhängigen Kosten sind - oft nur in grober Aussage - der Bauzeitenplan zu erarbeiten und sowie Vorstellungen zur Baustelleneinrichtung zu entwerfen. Daraus lässt sich z. B. die Anzahl und Einsatzdauer der erforderlichen Baugeräte und Arbeitskräfte ableiten.
  9. Um von vornherein möglichen Risiken bei der Bezahlung der Bauleistungen vorzubeugen, sollte über private Bauherren bzw. Investoren eine Wirtschaftsauskunft bei einer Auskunftei (z. B. Creditreform) über die Bonität des potentiellen Kunden eingeholt werden.
Vor Beginn der eigentlichen Kalkulationsarbeit sollte sich der Kalkulator noch zur Schätzung der Angebotssumme veranlasst sehen, die auf der Grundlage von
  • Kosten- und Preis-"Gefühlen" oder auch
  • Grobüberschlägen der Hauptpositionen, in Auswertung vergleichbarer Angebote und von Marktbeobachtungen (Auswertung von Submissionen)
möglich ist.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vorarbeiten zur Angebotskalkulation"

Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
Zu den Aufgaben des Abbruchunternehmers gehören die Plausibilitätsprüfung, die Kalkulation, die Arbeitsvorbereitung, die Durchführung, gegebenenfalls die Nachtragskalkulation, die Dokumentation, die Abrechnung und die interne Nachkalkulation.Die ausg...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
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