Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulationsrisiken

Als Risiko wird allgemein die potenzielle negative oder positive Abweichung von einem definierten Ziel angesehen. Es kann mit einem erheblichen Schaden für ein Unternehmen als Folge verbunden sein. In einem Bauunternehmen können bei der Ausführung von Bauleistungen Risiken in vielfältiger Art und Weise in Erscheinung treten. Gründe liegen vor allem in den Besonderheiten der Bauwirtschaft, beispielsweise Einzelfertigung von baulichen Anlagen als Unikate, Witterungseinflüsse in der Bauausführung u. a.
In den einzelnen Etappen der Kalkulation sollten folgende Aspekte besonders beachtet und durch den Bieter geprüft werden:
  • im Rahmen der Akquisition und Ausschreibung:
    • Bonität des Ausschreibenden, besonders bei privaten Auftraggebern
    • Umfang, Ort und territoriale Anbindung des Bauvorhabens,
    • voraussichtliche Bauzeit des Bauvorhabens (ggf. extrem knappe Termine) einschließlich jahreszeitlicher Einordnung(Sommer, Winter)
    • Leistungsspektrum und Ausführbarkeit zu welchem Umfang mit eigenem Personal, Geräten usw.
    • Verfügbarkeit von potenziellen Nachunternehmern für spezielle Leistungen
    • Niveau der Vergabeunterlagen sowie Vertragsunterlagen einschließlich vorliegender (ggf. noch fehlender) Projektunterlagen
    • Vorliegen einer Baugenehmigung und sonstiger behördlicher Voraussetzungen sowie von Gutachten u. a.
    • Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) oder Leistungsprogramm (LP)
    • Niveau der Leistungsbeschreibung hinsichtlich eindeutiger und erschöpfender Aussagen
    • Vorliegen aller Angaben, die preisbeeinflussend sein können
    • Prüfung zu Besonderen Leistungen, die auszuschreiben sind, aber in der Leistungsbeschreibung fehlen
    • Lieferung von weiteren Ausführungsunterlagen
    • Behandlung der Baustelleneinrichtung als Nebenleistung (ohne Ausschreibung im LV als Normalposition)
    • Angaben zur Baustelle und Bauausführung nach den Anforderungen in VOB, Teil C
    • im LV ausgeschriebene Bedarfspositionen und ihre Behandlung
    • Nebenangebote erlaubt oder nicht zugelassen
    • Forderungen nach Maßgenauigkeit und besonderer Behandlung von Oberflächen u. a.
    • Einsatz besonderer, zertifizierter Stoffe und Bauteile
    • grobe Prüfung zu den ausgeschriebenen Leistungsmengen in den das Angebot bestimmenden Leistungspositionen, besonders dann, wenn nach dem Angebot evtl. ein Detailpauschalvertrag erfolgen soll
    • Beistellung von Medien und Mitbenutzung von Medienanschlüssen
    • Von wem erfolgt Abschluss einer Bauleistungsversicherung
  • zur Abgebotsbearbeitung:
    • Aufteilung in Eigenleistung und Leistungen von Nachunternehmern einschließlich der Einholung von Nachunternehmerangeboten
    • Begehung der Baustelle bzw. Recherche zu den örtlichen Baustellenverhältnissen
    • Prüfung, ob evtl. eine Bietergemeinschaft sinnvoll wäre
    • Prüfung zu Ausführungs- und Bautechnologien
    • Einholung von Preisen zu Stoffen, Mieten, Transporten u.a. nach territorialen Erfordernissen
    • zu berücksichtigende Haftungen, Vertragsstrafen u. a.
    • Prüfung zur Vereinbarung von Preisgleitklauseln.
Die Kalkulationsrisiken werden in der Regel mit oft vom Bauunternehmen nicht zu vertretenden Aufwendungen verbunden und folglich in gewissem Umfang auch im Baupreis zu berücksichtigen sein. Bei der Angebotskalkulation können sie einen Ansatz unter dem Kalkulationselement Wagnis in Verbindung mit einem Ansatz für Gewinn finden. Zu differenzieren ist dabei in den einheitlichen Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 und 222 (unter den Tz. 2.3.2 und 2.3.3) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) nach betriebsbezogenem Wagnis als Ausdruck für das "allgemeine Unternehmensrisiko" und einem leistungsbezogenen Wagnis.
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