Baufinanzierung

Darlehen

Als Darlehen wird meistens ein langfristig ausgereichter Kredit in Form von Geld bezeichnet. Es kann dabei aber auch eine Sache ausgereicht werden, dann wird vom Sachdarlehen mit Bezug auf § 607 BGB gesprochen.
In allen Fällen ist der Darlehensnehmer verpflichtet, Geld oder Sache nach Art, Güte und Menge zu tilgen bzw. zurück zu geben und für die Darlehenszeit ein Entgelt bzw. Zins zu zahlen. In der Regel werden darüber Vereinbarungen getroffen. Nach der Art und Weise der Tilgung werden verschiedene Darlehensformen unterschieden:
  1. Tilgung nach Fälligkeit bzw. Kündigung: Die Tilgung des Darlehens erfolgt in der Höhe des Gesamtbetrages auf einmal bei Fälligkeit bzw. Kündigung, während der Darlehenszeit werden nur Zinsen gezahlt.
  2. Tilgung mit Annuitäten: Der Schuldner zahlt während der Darlehenszeit jährlich gleich hohe Annuitäten als Summe aus Zinsen und Tilgungsanteilen.
  3. Tilgung durch Abzahlung: Das Darlehen wird mit immer gleichbleibenden Tilgungsbeträgen zurück gezahlt. Damit nehmen hier die Zinsen mit jeder Tilgung ab. Folglich wird die Summe aus Tilgung und Zinsen jedes Jahr geringer.
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