Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bauzinsen beim Auftragnehmer

Während der Bauausführung geht ein Bauunternehmen zunächst in Vorleistung. Es sind Ausgaben für Baustoffe, Lohnzahlungen, Gerätemiete u. a. zu tätigen und Bauleistungen zu erbringen, bevor die erste Abschlagsrechnung gestellt werden kann. Da die Fristen für die Bezahlung der Rechnungen bei einem VOB-Vertrag nach § 16 VOB/B-2012 mit 21 (Kalender)-Tagen (alt 18 Werktage nach VOB/B-2009) für Abschlagszahlungen und bis 30 Tage bzw. in Ausnahmefällen bis 60 Tage (alt bis 2 Monate nach VOB/B-2009) für Schlusszahlungen relativ lang sind, muss sich der Auftragnehmer über diese Zeit finanzieren. Der dafür anfallende Aufwand an Sollzinsen kann im Durchschnitt insgesamt über die gesamte Bauzeit durchaus ca. 0,8 bis 1,0 % von der Bausumme ausmachen. Er ist gewöhnlich mit Bestandteil der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) und in dieser Position bei der Angebotskalkulation mit berücksichtigt worden.
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