Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen (früher und gelegentlich auch synonym als Lohnersatzleistungen bezeichnet) gewähren die Träger der Sozialversicherung, wenn ein ausgefallenes Einkommen auszugleichen ist. Das kann beispielsweise bei Krankheit der Fall sein.
Im Einzelnen rechnen zu den Entgeltersatzleistungen:
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit von den Krankenkassen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weggefallen ist,
  • Übergangsgeld bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung,, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weggefallen ist,
  • Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Unfallversicherung oder Arbeitslosenversicherung bei einer Inanspruchnahme von Leistungen, durch die der Arbeitnehmer weiterhin am Arbeitsleben teilhaben kann,
  • Übergangsgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an behinderte Arbeitnehmer, wenn sie an einer Fördermaßnahme zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Arbeitsleben teilnehmen,
  • Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen sowie bei einer vorliegenden Berufskrankheit, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weggefallen ist,
  • Arbeitslosengeld bzw. ggf. Teilarbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bei Arbeitslosigkeit bzw. Teilarbeitslosigkeit sowie bei beruflicher Weiterbildung,
  • Insolvenzgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an Arbeitnehmer, die kein Lohn bzw. Gehalt nach Insolvenz des Arbeitgebers mehr erhalten,
  • Winterausfallgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, worauf die Arbeitnehmer bei einem witterungsbedingten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Baugewerbe Anspruch haben.
Gesetzliche Grundlage für die Entgeltersatzleistungen sind die Sozialgesetzbücher (SGB). Bei der Rentenberechnung werden die Zeiten, in denen Entgeltersatzleistungen bezogen wurden, als Beitragszeiten berücksichtigt.
Für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen sind verschiedene Angaben erforderlich, beispielsweise zum Lohn bzw. Gehalt des Arbeitnehmers, zu seinem Beschäftigungsverhältnisses, der vereinbarten Arbeitszeit u. a. Bisher wurden die von den Krankenkassen geforderten Angaben durch die Arbeitgeber in Papierform ausgefüllt. Diese papierne Kommunikation wird ab 1. Juli 2011 durch ein elektronisches Datenaustauschverfahren (auf Grundlage § 23c Abs. 2 Sozialgesetzbuch IV) abgelöst. Für den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen wurden Grundsätze durch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und Leitlinien des Verfahrens ausgearbeitet.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere