Lohn / Tarif / Rente

Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen umfassen Entgelte bei einem ausgefallenen Einkommen, das auf gesetzlicher Grundlage (SGB-Sozialgesetzbücher) auszugleichen ist. In der Vergangenheit war dieser Begriff bestimmend. Heutzutage wird synonym von Entgeltersatzleistungen gesprochen.
Zu den Lohnzusatzkosten als Entgeltersatzleistungen rechnen:
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit von den Krankenkassen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weggefallen ist,
  • Übergangsgeld bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weggefallen ist,
  • Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung bei einer Inanspruchnahme von Leistungen, durch die der Arbeitnehmer weiterhin am Arbeitsleben teilhaben kann,
  • Übergangsgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an behinderte Arbeitnehmer, wenn sie an einer Fördermaßnahme zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Arbeitsleben teilnehmen,
  • Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen sowie bei einer vorliegenden Berufskrankheit, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weggefallen ist,
  • Arbeitslosengeld bzw. ggf. Teilarbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bei Arbeitslosigkeit bzw. Teilarbeitslosigkeit sowie bei beruflicher Weiterbildung,
  • Insolvenzgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an Arbeitnehmer, die kein Lohn bzw. Gehalt nach Insolvenz des Arbeitgebers mehr erhalten,
  • Winterausfallgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, worauf die Arbeitnehmer bei einem witterungsbedingten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Baugewerbe Anspruch haben.
Für die Kommunikation zwischen den Arbeitgebern und der Sozialversicherung zur Erbringung erforderlicher Angaben und Daten als Grundlage für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen gilt seit 1. Juli 2011 ein elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen.
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