Bauberichterstattung / Statistik

Erhebungen im Ausbaugewerbe

Im Ausbaugewerbe werden von den Bauunternehmen folgende statistische Erhebungen verlangt:
  • Vierteljahreserhebung bei ausbaugewerblichen Betrieben mit im allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen über die Anzahl der tätigen Personen, deren Bruttolohn- und Gehaltssummen, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze,
  • jährliche Erhebung (im Juni jeden Jahres) bei allen Ausbaubetrieben mit 10 und mehr Beschäftigten über die Tatbestände der Vierteljahreserhebung mit zusätzlichen Merkmalsausprägungen.
Die Erhebungen dienen der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage dieses Baubereiches.
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