Jahresabschluss / HGB

Eröffnungsbilanz

Eine Eröffnungsbilanz ist nach § 242 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Gründung eines Unternehmens aufzustellen. Als Eröffnungsbilanz wird aber auch im allgemeinen Sprachgebrauch die Bilanz zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres bezeichnet, die inhaltlich identisch ist mit der Schlussbilanz zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
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