Als Aktiva werden die Posten auf der linken Seite einer Bilanz verstanden. Im Gegensatz bilden die Posten auf der rechten Seite die Passiva bzw. Passivposten. Zu den Aktiva rechnen in der Gliederung der Bilanz nach § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) im wesentlichen folgende Posten: I. Immateriellen Vermögensgegenständen
wie Lizenzen, Schutzrechte, Geschäftswert und Firmenwert sowie geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
wie Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, andere Anlagen
III. Finanzanlagen
wie Anteile an anderen Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen
I. Vorräten
wie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen, Fertigerzeugnisse
II. Forderungen und sonstige Vermögensstände
z. B. aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks
D. Aktive latente Steuern
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Mit der Eröffnungsbilanz werden die Werte der Aktiva auf die Bestandskonten der Finanzbuchhaltung übernommen und am Ende des Geschäftsjahres die Endbestände wieder in die Bilanz übertragen. Die ausgewiesenen Werte am Ende des Geschäftsjahres liefern Grundlagen für analytische Aussagen und Wertungen sowie zur Ableitung von Kennzahlen im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse.