Buchhaltung / Rechnungswesen

Inkasso

Inkasso ist das Einziehen von bereits überfälliger Forderungen beim Schuldner durch z. B. Inkassobüros, Rechtsanwälte, Factoring-Gesellschaften, Banken im Rahmen eines Inkassogeschäfts. Inkassodienstleistungen dürfen von natürlichen und juristischen Personen aufgrund besonderer Sachkunde erbracht werden, wenn sie bei der zuständigen Behörde registriert sind. Für das Einziehen wird in der Regel eine Inkassoprovision erhoben, die wesentlich höher ist als z. B. die Gebühr für einen gerichtlichen Mahnbescheid.
In der Vergangenheit waren für einen Verbraucher die inkassobezogenen Forderungen oft unklar. Auch fehlten Vorschriften für ein Inkassoschreiben. Zugunsten von Verbrauchern sind neue Regeln nach § 11a zu Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkasso bzw. entsprechenden Dienstleistungen auf Grundlage des "Gesetzes über außergerichtliche Dienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz-RDG)" am 1. Novenber 2014 in Kraft getreten.
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