HOAI

Interpolation nach HOAI

Interpolation nach HOAI
Bild: © f:data GmbH
Werden Bauplanungsleistungen nach den Regelungen der HOAI vereinbart, liefern die Honorartafeln in der novellierten HOAI (2021) jeweils „Orientierungswerte“ für das Honorar als Vergütung der Leistungen, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen.
Die Honorare richten sich nach dem Umfang der anrechenbaren Kosten nach HOAI oder Flächen und den in den Tafeln ausgewiesenen Honorarzonen nach HOAI mit den Honorarspannen und zwar differenziert, beispielsweise nach Objektplanung, Fachplanung und Flächenplanung.
Sind Zwischenstufen zwischen dem unteren und oberen Betrag in den betreffenden Honorarzonen der Honorartafeln vorzusehen, dann sind die anrechenbaren Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten nach § 13 HOAI durch „lineare Interpolation“ zu bestimmen.
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