HOAI Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) repräsentiert seit 1977 Preisrecht für Leistungen der Bauplanung. Die HOAI 2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013) sah verbindliche Mindest- und Höchsthonorarsätze für die Vergütung von Planungsl...
Basishonorarsatz nach HOAI Die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei der Bauplanung kann als Honorar frei vereinbart werden. Für Grundleistungen nach HOAI bieten dafür die Regelungen in der novellierten HOAI (Fassung 2021, heranzuziehen seit 1. Januar 20...
Grundleistungen nach HOAI Grundleistungen umfassen als Architekten- und Ingenieurleistungen für seit 1. Januar 2021 begründete Vertragsverhältnisse nach § 3 Abs. 1 in der novellierten HOAI jene „Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanunge...
Honorargrundlagen nach HOAI Das Honorar als Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen kann zwischen den Vertragspartnern frei nach allen Formen vereinbart werden und wird sich nach der von den Partnern abgeschlossenen Honorarvereinbarung richten. Das gilt gleichermaße...
Honorar nach HOAI für Umbauten Die Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen sind auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, den Leistungsphasen und der Honorartafel zu ermitteln. Eventuell ist noch ein Umbau- und Modernisierungszuschlag auf das Honor...
Honorar nach HOAI für Instandsetzungen Instandsetzungen von Objekten umfassen nach § 2 Abs. 8 der HOAI-2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013) alle Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Bauobjekts. Analog zu Sachanlagen sind auch Gebäude bzw. baulichen Anlage als Objekte während ...
HOAI 2021 – was ändert sich? 03.12.2020 Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 folgend, nach dem die Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2013 gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen, waren Regelungen neu zu treffen bzw. anzupassen. Dies erfolgte durch den Bund...