HOAI

Objektplanung

Objektplanung
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Die Objektplanung umfasst nach den §§ 33 bis 48 im Teil 3 der HOAI die folgenden Leistungsbilder nach HOAI für:
Die dafür notwendigen Leistungen - differenziert nach Grundleistungen nach HOAI sowie Besonderen Leistungen nach HOAI- sind in den Leistungsphasen nach HOAI 1 bis 9 in den Anlagen 10 bis 13 der HOAI aufgeführt und zusammengefasst.
Die Grundleistungen in den einzelnen Leistungsphasen werden für die verschiedenen Leistungsbilder in der HOAI (2021)
Die vorher in den Honorartabellen der HOAI-2013 vorgegebenen Mindest- und Höchstsätze sind mit dem EU-Recht nicht vereinbar und dürfen folglich nicht mehr verbindlich vorgegeben werden, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Grundsätzlich kann die Art und Weise der Honorarberechnung frei in Textform vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach § 7 Abs. 2 HOAI-2021 der jeweilige Basishonorarsatz nach HOAI (als unterer Wert in der Honorartafel) als vereinbart.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Objektplanung"

DIN-Norm
Ausgabe 1995-02
Diese Norm legt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie Grundregeln für die Darstellung in Bauzeichnungen fest. Bauzeichnungen im Sinne dieser Norm sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanun...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Beispiel
Erstellung der Montagezeichnungen mit CAD-Programm auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Baupläne des Objektplaners als Plotterausdruck/Papierzeichnung und auf Datenträger/Schnittstelle. Schnittstelle DXF, Datenträger CD, Organisation und Ve...
Abrechnungseinheit:
Weitere Leistungsbeschreibungen:
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