Baurecht / BGB

Konkludente Abnahme

Die konkludente Abnahme ist die synonyme Bezeichnung für eine spezielle Abnahmeform, die im Rahmen fiktiver Abnahmen einer stillschweigenden Abnahme gleichkommt. Unter diesen beiden Links erfolgen nähere Erläuterungen einschließlich von Hinweisen auf verwendbare Musterbriefe zum Download.
Das bauausführende Unternehmen als Auftragnehmer kann dabei aus dem Verhalten des Auftraggebers (AG) als Bauherrn schließen, dass seine Bauleistung im Wesentlichen als vertragsgerecht und mängelfrei anerkannt bzw. gebilligt wird. Eine stillschweigende Abnahme bestimmt sich nach dem wirklichen Willen des Auftraggebers, wogegen eine fiktive Abnahme durchaus auch unabhängig vom wirklichen Willen des Auftraggebers erfolgen kann.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Stillschweigende Abnahme
Die stillschweigende Abnahme – auch als konkludente Abnahme bezeichnet – ist als fiktive Abnahme eine Sonderform im Rahmen der Abnahmeformen.Regelungen zur Abnahme von Bauleistungen Vorschriften zur Abnahme werden getroffen zu: Werkverträgen und ...
Abnahme nach Auftraggeberkündigung des Bauvertrags
Der Auftraggeber (AG) kann einen Bauvertrag bis zur Vollendung der vereinbarten Bauleistung bzw. des Werks jederzeit kündigen. Das gilt sowohl bei einem VOB-Vertrag nach § 8 in VOB/B, insbesondere für öffentliche Auftraggeber, , als auch für ...
Abnahmeformen
Je nachdem, welche Bauvertragsart der Bauausführung zugrunde gelegt wird, kommen in der Baupraxis verschiedene Abnahmeformen bzw. -arten zur Anwendung.Vorschriften zu Abnahmeformen Die einzelnen Abnahmeformen leiten sich nach folgenden Regelungen ab:...
Durchführung der Teilabnahme zum Architektenvertrag
Auf Grundlage des reformierten Werk- und Bauvertragsrechts im BGB ab 2018 kann nach § 650s BGB von den Architekten und Ingenieuren als Unternehmer und Bauplaner ab der Abnahme der letzten Leistung des oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabn...
Architekten- und Ingenieurvertrag
Der Architekten- und Ingenieurvertrag wurde im Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 erstmals eigenständig als werkvertragsähnlicher und besonderer Vertragstyp eingeführt, gewissermaßen im Werkvertragsrecht eingeordnet. Die spezifischen Vorschriften werde...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere