Lohn / Tarif / Rente

Leistungsbedingungen beim Leistungslohn

Für die Arbeit im Leistungslohn gelten spezielle Bedingungen. Sie sind geregelt im § 4 im "Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe" vom 29. Juli 2005 (RTV-Leistungslohn). Hervorzuheben sind folgende Leistungsbedingungen:
  • Die im Leistungslohn auszuführenden Bauarbeiten sind nach Art und Umfang vor Aufnahme der Tätigkeit eindeutig zu bestimmen und bei Ausführung zusammenhängend ohne Unterbrechungen zu erbringen.
  • Zwischen Arbeitgeber und der Leistungsgruppe (Kolonne) ist im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung (Leistungsvereinbarung zum Leistungslohn) die Ausführung der Bauarbeiten zu vereinbaren.
  • Für die Ausführung der Bauarbeiten ist eine Leistungsgruppe hinsichtlich der Altersstruktur und Qualifikation der Arbeitnehmer ausgewogen zusammenzusetzen.
  • Für die Leistung sind insbesondere die Vorgabewerte zum Leistungslohn auszuweisen, die von der Leistungsgruppe nach Einarbeitung und ohne Gesundheitsschädigung auf Dauer erreicht werden sollen.
  • Die auszuführenden Arbeiten müssen sach-, fach- und termingerecht entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung ausgeführt werden.
  • Vom Arbeitgeber sind der Leistungsgruppe ausreichend Einbaustoffe, Baumaschinen und Geräte, Betriebsstoffe u. a. bereitzustellen.
  • Vom Sprecher der Leistungsgruppe ist zu sichern, dass alle erforderlichen Aufzeichnungen für die Abrechnung des Leistungslohns wie Stunden- und Tagesberichte, Aufmaß u. a. erstellt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
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