Bauberichterstattung / Statistik

Leitungstiefbau

Der Leitungstiefbau einschl. Kläranlagenbau umfasst den Bau von Leitungen und Bauwerken, die zu Ver- und Entsorgungsanlagen gehören. Sie können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt oder auch zu Teilen an Nachunternehmer vergeben werden.
Für den Ausweis von Leistungen des Leitungstiefbaus in der Statistik liefert die Klassifikation vom Statistischen Bundesamt zu den Wirtschaftszweigen (Ausgabe WZ 2008) im Abschnitt "F - Baugewerbe" sowie speziell in der Gruppe "42.2 - Leistungstiefbau und Kläranlagenbau" mit folgende Untergliederungen nach Klassen (4-Steller):
42.2Leitungstiefbau und Kläranlagenbau
42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Hier wird der Bau umfasst von:
- Rohrfernleitungen und städtische Rohrleitungen
- Wasserleitungen
- Bewässerungssysteme (Kanäle)
- Sammelbecken
- Kanalnetze (einschließlich Reparatur)
- Abwasserbeseitigungsanlagen
- Pumpstationen
- Brunnenbau
42.22 Kabelnetzleitungstiefbau, umfassend:
- Tiefbauwerke für Strom und Kommunikationsleitungsnetze
- Kraftwerke.
Nicht zu den Leistungen des Leistungstiefbaus sind zu rechnen:
  • Installationen von gewerblichen Maschinen und Ausrüstungen,
  • Reinigung von Abwasserkanälen,
  • Projektmanagement für Leitungstiefbautätigkeiten.
Die Unternehmen und Leistungen des Leitungstiefbaus werden allgemein dem Bauhauptgewerbe zugeordnet. Zum Stand Juni 2018 waren im deutschen Leitungstiefbau insgesamt 2.492 Bauunternehmen (Quelle: DEStatis) tätig. Für die Bauberichterstattung der Bauunternehmen an die Statistischen Ämter der Länder, z. B. mit Formular -AB - Auftragsbestand Bauhauptgewerbe von Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, ist nach Art der Bauten und Auftraggeber zu differenzieren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leitungstiefbau"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Legen von Kabel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Legen von Kabel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2009-08
Diese Norm gilt für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Ingenieurbauwerken sowie die damit zusamm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Erdarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
0.1.1 Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses auf den frei zu machenden Flächen.0.1.2 Art, Maße, Lage und Beschaffenheit der aufzubrechenden und wiederherzustellenden Oberflächen, z. B. Vegetationsflächen, Straßen, Wege, Plätze.0.1.3 Aufbau des Obe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:0.1.1 Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses auf den frei zu machenden Flächen.0.1.2 Art, Maße, Lage und Beschaffenheit der aufzubrechenden und wiederherzustellenden Oberflächen, z. B. Vegetationsflächen, Straßen, Wege, Plätze. ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B.4.1.2 Reinigen von Anschlussstel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B.4.1.2 Reinigen von Anschlussstellen, z. B. an vorh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDie Ermittlung der Leistung erfolgt nach Aufmaß.5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren zulässig.5.2.2 Die Mengen des Einbaus sind...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDie Ermittlung der Leistung erfolgt nach Aufmaß.5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, wie folgt vorzusehen:0.5.1 Volumen (m³) getrennt nach Bauart und Maßen, für Beseitigen von Hindernissen, z. B. Mauerreste, Entsorgen ausgebauter und nicht wiederverwendbarer, unbelasteter Stoffe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Historische Änderungen:Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Bauart, Stoffen und Maßen, z. B. Kabel- oder Rohrdurchmesser, sowie gegebenenfalls zusätzlich gestaffelt nach Längen der Förderwege, wie fo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Historische Änderungen:3.3.1 Randeinfassungen, Bord- und Rinnensteine, die gekreuzt werden, sind auszubauen und zu lagern.3.3.2 Beim Aufbruch der gebundenen Trag- und Deckschichten sind bei Leitungstrassen parallel gradlinige verti...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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