Der Besteller oder Verbraucher schreibt diesen Brief, um den Bauunternehmer aufzufordern sofort bzw. zu einem bestimmten Termin mit dem Bau zu beginnen. Diese Aufforderung erfolgt, weil im Bauvertrag kein verbindlicher Termin für den Baubeginn festgelegt, sondern auf das Vorliegen der Baugenehmigung als Voraussetzung verwiesen wurde. Da die Baugenehmigung nun vorliegt, ist die Voraussetzung für den Baubeginn gegeben und die Aufforderung des Bestellers bzw. Verbrauchers erfolgt.