Dieser Musterbrief wird vom Besteller an den Unternehmer gesendet, um diesen bezüglich der Fälligkeit einer bereits gestellten Rechnung darüber in Kenntnis zu setzen, dass das ausgeführte Werk einem Dritten versprochen ist und daraus ableitend für die bereits gestellte Rechnung die Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB gilt. Der Besteller teilt weiter mit, ob die Vergütung spätestens dann fällig ist, wenn er für das versprochene Werk eine Vergütung oder Teile davon erhalten hat, oder fällig ist, wenn das Werk von dem Dritten abgenommen wurde. Es wird angekündigt, dass eine Information erfolgt, wenn die Voraussetzung für die Fälligkeit der Rechnung gegeben ist.